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Seelische Hilfe

Bozen in Coronavirus-Zeiten (Foto: Karl Oberleiter)

Der Südtiroler Sanitätsbetrieb stellt der Bevölkerung und dem im Einsatz stehenden Gesundheitspersonal die Psychologischen Dienste in den Bezirken zur Verfügung.

Erfahrungen in Ländern, die eine Epidemie des jetzigen Ausmaßes durchgemacht haben, zeigen, dass dabei oft nicht nur ein medizinischer, sondern auch ein psychologischer Notfall vorliegt.

Deshalb stehen die Psychologischen Dienste des Südtiroler Sanitätsbetriebes allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sanitätsbetriebes zur Verfügung.

In Zusammenhang mit den bestehenden Einschränkungen zur Eindämmung des Coronavirusteilen die Psychologischen Dienste des Südtiroler Sanitätsbetriebes mit, dass sie weiterhin allen Menschen für telefonische Beratungen bei psychischen Anliegen ganz allgemein und speziell auch zum Umgang mit eventuellen psychischen Belastungen und Unsicherheiten rund um Covid-19 wie folgt telefonisch zur Verfügung stehen:

Psychologischer Dienst Gesundheitsbezirk Bozen:
Tel.: 0471 43001
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr, 14.00 bis 16.30 Uhr

Psychologischer Dienst Gesundheitsbezirk Meran:
Tel. 0473 251000
Montag bis Donnerstag: 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr

Psychologischer Dienst Gesundheitsbezirk Bruneck:
Tel.: 0474 586220
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr, 14.00 bis 17.00 Uhr

Psychologischer Dienst Gesundheitsbezirk Brixen:
Tel.: 0472 813100
Montag bis Donnerstag: 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr

Für dringende Fälle ist zudem der landesweite Dienst für Notfallpsychologie rund um die Uhr an sieben Tagen der Woche unter der Telefonnummer 366 6209403 erreichbar.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (2)

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  • prof

    Diesen Dienst braucht es sicherlich,denn schon jetzt sind Familien die hauptsächlich in den Städten wohnen und sich nur begrenzt im Freien aufhalten dürfen an die Grenze ihrer Gedult angelangt.

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