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Was Arbeitnehmer wissen müssen

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Darf man aus Angst vor dem Coronavirus zu Hause bleiben? Bekommen Arbeitnehmer in Quarantäne ihr Gehalt? Ein Arbeitsrechtsexperte klärt auf.

von Eva Maria Gapp

In Südtirol gibt es einen bestätigten Coronavirus-Fall, und in Italien steigt die Zahl der infizierten Personen weiter an. Zwölf sterben an dem Virus, und mehr als 370 sind infiziert. Und seit Mittwoch ist auch bekannt, dass in der Lombardei nun erstmals sechs Kinder positiv auf das Coronavirus getestet worden sind (Stand: 26.02.2020). Italien ist aktuell mit Abstand das Land mit den meisten erfassten Fällen in Europa.

Im Lichte des sich ausbreitenden Coronavirus stellen sich aber nicht nur medizinische, sondern auch arbeitsrechtliche Fragen. Darf man sich etwa einer etwaigen Quarantäne widersetzen und dennoch zur Arbeit gehen? Wie sieht es mit Dienstreisen aus? Und erhält man in Quarantäne immer noch das reguläre Gehalt? Der Bozner Anwalt mit Schwerpunkt auf Arbeitsrecht, Andreas Agathle, gibt Antworten auf die 12 wichtigsten Fragen.

Darf ich aus Angst vor dem Virus zu Hause bleiben?

Andreas Agethle: Nein. Der Arbeitnehmer darf aus reiner Angst vor einer Ansteckung nicht zu Hause bleiben. Die Abwesenheit würde in diesem Fall als ungerechtfertigt gelten und könnte im schlimmsten Fall sogar die Entlassung zur Folge haben.

Muss mir der Arbeitgeber eine Atemschutzmaske zur Verfügung stellen?

Andreas Agethle: Wenn der Arbeitsmediziner sagt, dass dies notwendig ist, um die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen, dann Ja. Sonst ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet. Die Verpflichtung aber, Schutzmasken bereitzustellen, trifft den Arbeitgeber aber beispielsweise bei der Arbeit in Krankenhäusern oder bei Dienstreisen in Risikogebiete.

Darf ich mich einer etwaigen Quarantäne widersetzen und dennoch in die Arbeit gehen?

Andreas Agethle: Die Quarantäne wird von der öffentlichen Behörde zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung verfügt…

 

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