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Die Notverordnung

Coronavirus (Foto: LPA/ pixabay)

Landeshauptmann Arno Kompatscher hat am Sonntag eine Notverordnung unterzeichnet, durch die bis 1. März alle Kleinkindbetreuungseinrichtungen, die Universität, die Claudiana und das Konservatorium geschlossen bleiben.

Am Samstagabend hat der Generaldirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebes, Florian Zerzer, in einem Schreiben an Landeshauptmann Arno Kompatscher über den Stand der Dinge im Hinblick auf das Coronavirus informiert. Auf dieser Basis hat der Landeshauptmann am Sonntag Vormittag eine Notverordnung unterzeichnet, durch welche das Risiko für die Ausbreitung der Infektionskrankheit minimiert werden soll.

Ab Montag, 24. Februar bleiben inklusive Sonntag, 1. März sämtliche öffentlichen und privaten Einrichtungen der Kleinkindbetreuung (Kinderhorte, Kindertagesstätten, inklusive Betriebskindertagesstätten) geschlossen.

Zudem wird im selben Zeitraum die Unterrichtstätigkeit an der Freien Universität Bozen, der Landesfachhochschule für Gesundheitsberufe „Claudiana“ sowie des Konvervatoriums ausgesetzt.

In der Notverordnung ist zudem angeführt, welches Procedere mit folgenden Personengruppen anzuwenden ist: Menschen aus Risikozonen, die unbedingt in Quarantäne gehalten werden müssen, Menschen, die mit symptomatischen Personen in Kontakt waren, symptomatische Personen, die keinen Krankenhausaufenthalt benötigen sowie Patienten, die einen Krankenhausaufenthalt benötigen.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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