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Die Streaming-Falle

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Das Europäische Verbraucherzentrum warnt vor Streaming-Abofallen. Zahlreiche SüdtirolerInnen haben Zahlungsaufforderungen erhalten.

Beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen melden sich derzeit wieder täglich Verbraucher, die Zahlungsaufforderungen von den Betreibern von Streaming-Abofallen bekommen haben. Das EVZ erklärt, wie betroffene Verbraucher reagieren sollten, und wie man sich vor den Streaming-Abofallen schützen kann.

Seit November 2017 berichtet das EVZ immer wieder über das Phänomen der Streaming-Abofallen.

Dabei handelt es sich um Internetseiten, auf denen bekannte Filme in deutscher Sprache und auf den ersten Blick kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Erst nach Ablauf der fünftägigen Gratis-Testphase wird dem Nutzer bewusst, dass er sich ein teures Jahresabonnement aufgehalst hat.

Drei Jahre später gibt es diese Abofallen immer noch, so das EVZ. Während die Betreiber der Streaming-Abofallen sehr kreativ sind, was die Namenswahl der Internetseiten bzw. der Betreiberfirmen anbelangt, so hat sich in den vergangenen Jahren das Layout der Internetseiten kaum verändert.

Auch die Vorgangsweise der Betreiber der Abofallen ist dieselbe geblieben: Nach Ablauf der kostenlosen Testphase bekommt der Betroffene zunächst eine Zahlungsaufforderung des Seitenbetreibers per E-Mail zugeschickt. Erfolgt keine Zahlung, wird der Verbraucher angerufen oder gemahnt oder beides. Führen weder Anrufe noch Mahnungen zum Erfolg, treten Inkassounternehmen auf den Plan und erhöhen den Druck weiter, um die Verbraucher zum Zahlen zu bewegen. Ein probates Mittel ist dabei die Androhung eines gerichtlichen Mahnverfahrens oder einer Pfändung mit Angabe des Pfändungstermins.

In der Vergangenheit hatten Verbraucher dem EVZ auch von Mahnschreiben von angeblichen Anwaltskanzleien aus Deutschland berichtet, welche die Verbraucher wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen zur Kasse gebeten hatten.

Wie sollten man reagieren?

Das sind die Tipps des EVZ:

Lassen Sie sich von den Drohungen (z. B. Androhung einer Pfändung) nicht einschüchtern.  

Zahlen Sie nicht!

Verwenden Sie die kostenlosen Musterbriefe

Wie können Sie sich vor den Streaming-Abofallen schützen?

Lesen Sie sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vor der Anmeldung durch!

Seien Sie vorsichtig bei der Weitergabe von personenbezogenen Daten!

Eine Liste der bekanntesten Streaming-Abofallen finden Sie auf der Internetseite des österreichischen Internet Ombudsmanns: https://www.watchlist-internet.at/liste-streaming-plattformen/

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