Rückschlag für Schwazer
Das Bundesgericht Lausanne hat am Dienstag den Antrag auf Erlass einer Dringlichkeitsmaßnahme im Fall Alex Schwazer abgewiesen.
Das Bundesgericht Lausanne hat den Antrag auf Erlass einer Dringlichkeitsmaßnahme im Fall Alex Schwazer abgewiesen.
Dies wurde am Dienstagvormittag bekannt.
Jetzt wollen sich die Anwälte des Gehers aus Kalch an den Bundesgerichtshof wenden.
Die Kanzlei Brandstätter hat folgende Stellungnahme veröffentlicht:
„Wir teilen mit, dass das Bundesgericht Lausanne den Antrag auf Erlass einer Dringlichkeitsmaßnahme, bei der derzeitigen Faktenlage nicht stattgegeben hat, da der Antrag nicht mit „größtmöglicher Wahrscheinlichkeit“ begründet werden konnte, d.h. der nötige Beweiskonnte nicht mit absoluter Sicherheit erbracht werden.
Auf Basis dieser Begründung wird Alex Schwazer das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof in der festen Überzeugung weiterführen, weitere Beweise für den Erlass der beantragten Dringlichkeitsmaßnahme und für die Manipulation der am 01.01.2016 entnommenen Proben begründen zu können.“
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Kommentare (7)
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ohnehirnlebtmanbesser
Oh. Das Bundesgericht Lousanne hat die Dringlichkeitsmassnahme nicht anerkannt? Da hat wohl wieder die internationale Pisse-Mafia zugeschlagen…..Bitte Redaktion…..mehr Information. Wens geht tàglich .Euer Ohnehirn.
ohnehirnlebtmanbesser
Oh . Mein gesamter Bericht ùber die aktuelle Lage der Schwazer-Pisse wartet auf freischaltung. Mit etwas Gedult. Euer Ohnehirn
goggile
vielleicht sollte starjornalus hajo seppele einen filmbeitrag machen, damit der druck auf wada iaaf usw erhieht wird
goggile
starjournalist..
ohnehirnlebtmanbesser
Oh goggile. Mit etwas Gedult liesst man dich. Aber besser als Filmbeitràge wàhren Live-Schaltungen aus den vielen Sitzungszimmern. Dein Ohnehirn.
prof
Das Bundesgericht Lausanne steckt mit der WADA unter einer Decke.
Wetten daß die WADA das Urteil bez. Ausschluß von Russland von der Fussball WM 2022 zurücknimmt.
ohnehirnlebtmanbesser
Oh Prof.