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„Die Überrumpelung“

Die Grünen beklagen sich, dass die SVP in Sachen Haushalt alle Anträge der Opposition vom Tisch gefegt hat.

Es ist schon fast zu einem Ritual geworden, sagen die Grünen: Alle Jahre wieder, wenn es zur Vorstellung des Landeshaushaltes geht, sagt der Landeshauptmann, dass es sich wieder um einen Rekordhaushalt handelt. Die Opposition beklagt sich daraufhin über die Unlesbarkeit der Dokumente und die Überrumpelung in der Vorgangsweise.

„Heuer ist das nicht anders – die heutige Diskussion der Haushaltsdokumente im zuständigen Gesetzgebungsausschuss hat es bewiesen“, so die Grünen.

Neu sei allenfalls die Tatsache gesehen, dass das Begleitgesetz kaum jene Charakteristiken der „Omnibusgesetze“ trägt, die in früheren Jahren die Stabilitätsgesetze begleiteten. Das wurde von der Opposition allgemein begrüßt. Die Diskussion sei mehr technisch-erläuternd als inhaltlich-politisch gewesen. Dabei sei der Landeshaushalt mit seinen 6,2 Milliarden nicht nur ein Verwaltungs- und Verteilungsinstrument, sondern das politische Grundsatzdokument einer Regierung.

Die Grünen schreiben in der Aussendung weiter:

In der Debatte nannte der LH die Schwerpunkte Sanität, Soziales und Landschaft/Denkmalpflege (wenngleich letzterer Bereich mit 16 Millionen wirklich ein Schattendasein führt und insgesamt die 50 Millionen für den gesamten Bereich Umwelt, Landschaft, Raumordnung gerade mal 1 Hundertstel des Haushalts ausmachen – aus grüner Sicht ein Mauerblümchendasein!) – alle anderen Bereiche müssen sparen. Viele Verfahren der Verwaltung sollen vereinfacht werden. Ein löbliches, überaus ambitioniertes Vorhaben.

Besonders interessant, nach den Diskussionen der letzten Monate, ist der Bereich Personal und Entlohnung. Die Gewerkschaften haben im Vorfeld darauf aufmerksam gemacht, dass die neue Gestaltung der IRAP ein großer Fortschritt ist: Nur jene Unternehmen, die die Verträge einhalten, dürfen künftig mit einem gesenkten Steuersatz rechnen. Allerdings soll das auch ohne expliziten Bezug auf die Kollektivverträge gelten – damit liefert man die ArbeitnehmerInnen der Willkür aus und schafft keine dauerhafte Lohnberechtigung.“

Ein Änderungsantrag der Grünen Fraktion und Team K hierzu wurde abgelehnt (Ja: Foppa, Köllensperger, Unterholzner, Nicolini – Nein: Tauber, Locher, Vettori, Renzler).

Abgelehnt wurden auch ein Antrag der Grünen zur Bereitstellung der Strafgelder aus dem Bereich Arbeitssicherheit für die Prävention von Arbeitsunfällen (Ja: Foppa, Nicolini – Nein: Tauber, Locher, Vettori, Renzler – Enthaltung: Köllensperger, Unterholzner) und einer zur Sicherung von 12 Millionen jährlich für die Kollektivertragsverhandlungen im Bereich Sanität, auch für die Jahre 2021 und 2022 (für die nur je 8 Mio. vorgesehen sind). (Ja: Foppa, Köllensperger, Unterholzner, Nicolini – Nein: Tauber, Locher, Vettori, Renzler).

Kein Durchkommen also für die Vorschläge der politischen Minderheit. Die Gesetzentwürfe kommen rein mit den Stimmen der Mehrheit ins Plenum des Landtags. Die Debatte kann mehr an Leidenschaft und Auseinandersetzung vertragen, so die Grünen.

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