„Recht auf Gesundheit“
In Sachen Impfpflicht bleibt die Landesregierung kohärent: Bei Nichtbeachtung der Vorgaben verfällt die Einschreibung in den Kindergarten. In diesem Sinne wurden zwei Aufsichtsbeschwerden abgewiesen.
Die Impfsituation der in die Kindergärten eingeschriebenen Kinder wird über einen Datenaustausch mit dem Sanitätsbetrieb überprüft. Bei Nichterfüllung der Impfpflicht werden Eltern oder Erziehungsberechtigte der Kinder, die nicht alle vorgeschriebenen Impfungen erhalten haben, eingeladen, die vorgeschriebenen Impfungen vorzunehmen. Als letzten Termin für die Vorlage der Impfdokumentation (oder die erfolgte Vormerkung des Impftermins beim Sanitätsbetrieb) hatte die Landesregierung den 9. August festgelegt.
An den deutschen Kindergärten waren in diesem Jahr 336 Familien säumig und erhielten daher eine entsprechende Aufforderung zur Vorlage der Impfdokumentation.
Zwei Familien, die dieser Aufforderung nicht nachgekommen sind, haben nun eine Aufsichtsbeschwerde gegen den von der Direktion des jeweiligen Kindergartensprengels verfügten Verfall der Einschreibung vorgelegt.
Die Aufsichtbeschwerden dieser Familien aus Bozen und aus Seis hat die Landesregierung am Dienstag abgewiesen.
„Wir gehen den eingeschlagenen Weg weiter mit dem Ziel, Gesundheit zu schützen und Leben zu retten“, erklärte in diesem Zusammenhang Landeshauptmann Arno Kompatscher.
Es sei eine Frage der Solidarität, dass jeder seinen Beitrag leiste, um den nötigen Herdenschutz zu gewährleisten, damit auch die gesundheitlich Schwächsten vor gefährlichen Krankheiten geschützt seien. „Wir wollen die Eltern von der Sinnhaftigkeit der Schutzimpfungen überzeugen und ihnen die Sicherheit geben, dass sie das Richtige tun, wenn sie ihre Kinder impfen lassen“, betonte der Landeshauptmann, der auch auf die eindeutige Gesetzeslage verwies.
In ihrem Abweisungsbeschluss rollt die Landesregierung die jüngste Rechtsprechung im Detail auf.
Dabei wird vor allem der Vorrang des Rechts auf Gesundheit vor dem Recht auf den Besuch eines Kindergartens hervorgehoben. Zudem wird auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 18. Juli 2019 verwiesen, nach dem die Impfpflicht mehrere Bereiche betrifft, die allesamt in die ausschließlich staatliche Gesetzgebungsbefugnis fallen: nämlich die Grundausrichtung in den Bereichen des Gesundheitsschutzes, des Bildungswesens und der internationalen Gesundheitsvorsorge.
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Kommentare (12)
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schumi
In einem System, in welchem impfkritische Ärzte ihre Zulassung entzogen bekommen, würde ich mich sehr fragen, ob an der ganzen Sache nicht vielleicht doch etwas faul ist.
yannis
Diese „Fäulnis“ hat dann wohl ihren Ursprung bei der Pharmalobby.
mannik
Impfstoffe machen nur einen kleinen Prozentsatz des Umsatzes der Pharmaindustrie aus (in Deutschland beispielsweise ca. 4%). Es gibt praktisch nur zwei Hersteller GlaxoSmithKline und Sanofi Pasteur nachdem Novartis an GSK verkauft hat.
Wenn Sie jetzt rechnen was diese beiden Hersteller an Schmiergeldern ausgeben müssten (wie Sie unterschwellig behaupten), um weltweit Ärzte und Politiker auf ihre Linie zu bekommen, dann würden Sie feststellen, dass sie gar nicht mal soviel Geld zur Verfügung hätten, denn schließlich sind weltweit 99% der Ärzte für das Impfen. Wenn man die alle schmieren müsste wären die Hersteller bankrott. Würde sich auch gar nicht rentieren, da eben der Umsatz mit Impfstoffen gering ist.
schumi
Pharmannik hat das Evangelium gesprochen . Amen
mannik
Da täuschen Sie sich, aber von einem No-Vax-Jünger einen vernünftigen Kommentar zu erwarten wäre auch zu viel verlangt.
Lesen Sie selbst nach, die Informationen lassen sich problemlos finden, wenn man will. Aber Sie ziehen das Leben in Ihrer Blase vor.
schumi
Kindergarten ausschlüsse sind Diskriminierung von Kindern. Da hilft alles schönreden nichts.
Politiker haben auch nicht das recht zu gehorchen.
andreas
Mag sein, die Eltern verprügeln ist nun mal nicht erlaubt.
drago
Die Dummheit der Eltern ist nicht strafbar; wie leider überhaupt.
issy
Wie kann man dermaßen verbohrt sein, und den eigenen Kindern den Schutz vor Krankheiten verweigern.
Da werden noch einige Kinder, die deswegen Schaden erleiden später massive Vorwürfe gegen ihre Eltern erheben.
Das wird zu heißen Diskussionen führen, wenn Ihnen dann die Kinder wissenschaftliche Artikel unter die Nase halten werden und die Eltern mit Pseudowissenschaftlichen Artikeln/Filmen gegenhalten und letztendlich draufkommen werden, dass sie vollkommen unverantwortlich die Gesundheit der eigenen Kinder geschädigt hatten…
schumi
Wie kann man dermaßen verbohrt sein den eigenen Kindern Gifte wie Quecksilber Aluminium und Formaldehyd spritzen zu lassen mit dem zweifelhaften Nutzen Krankheiten vorzubeugen welche aufgrund guter hygienischer Zustände längst verschwunden sind.
Da werden noch einige Kinder die deswegen schaden Schaden erleiden später massive Vorwürfe gegen ihre Eltern erheben.
Das wird zu heißen Diskussionen führen wenn ihnen dann die Kinder die Folgen der Impfschäden unter die Nase halten werden und die Eltern mit dem Geschwafel der Lobbyisten und Politiker letztendlich draufgekommen werden dass sie vollkommen unverantwortlich die Gesundheit der eigenen Kinder geschädigt hatten ….
drago
Das wird dann zu heißen Diskussionen führen, wenn Kinder erkranken oder gar sterben, weil sie nicht geimpft wurden oder weil Kinder, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können infolge des fehlenden Herdenschutzes nicht die Schule besuchen können oder eben erkranken. Die ersteren wissen wenigstens, bei wem sie sich „bedanken“ können, die zweiten sind dann eben Kollateralschäden der Anti-Impf-Dummköpfe. (Achtung: Zynismus).
mannik
Ich kann Skepsis im Zusammenhang mit Impfungen verstehen, Verbohrtheit nicht. Es gibt mittlerweile Tonnen von wissenschaftlichen Informationen zu den Impfstoffen, die Sie offensichtlich beharrlich ausklammern. Quecksilber, eigentlich Thiomersal, ist schon lange mehr in keinem Impfstoff enthalten (aber auch vorher war die Konzentration wesentlich geringer als der Anteil, den man durch die Nahrung aufnimmt, bei Fisch beispielsweise). Bezüglich Aluminium und Formaldehyd sollten Sie sich auch informieren, Sie machen aus einer Mücke einen Elefanten.
Bezüglich Impfschäden: Sie haben wahrscheinlich mitbekommen, dass im Zuge der Impfpflicht letztlich doch viele Eltern ihre Kinder – wir sprechen hier von Tausenden – in den letzten Monaten impfen ließen, um einen Ausschluss aus den Kindergärten und Kitas zu verhindern. Impfschäden? Kein einziger bekannt geworden, denn generell gilt, dass mögliche Nebenwirkungen bei Totimpfstoffen Stunden bis 3 Tage nach dem Impfen auftreten, bei Lebendimpfstoffen 5-10 Tage.
Ich unterstreiche, ich habe nichts davon für das Impfen zu sprechen, ich habe nur etwas gegen Fakes.