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Zweites Verfahren

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Die Südtiroler Spielhallen-Betreiber erwirken ein neues Verfahren zum Glücksspiel-Gesetz.

von Thomas Vikoler

Der Entzug einiger Lizenzen bleibt aufrecht, es kommt aber zu einem neuen Verfahren zum Südtiroler Glücksspielgesetz. Das steht in einer gestern ergangenen Verfügung des Staatsrats, der einigen Südtiroler Spielhallen-Betreibern wieder Auftrieb gibt.

Es geht um einen Antrag auf die Wiederaufnahme des eigentlich entschiedenen Verfahrens zum Südtiroler Glücksspiel-Gesetz mit seinen umstrittenen 300-Meter-Schutzzonen um sensible Einrichtungen. Der Staatsrat hatte es vor einigen Monaten für rechtsgültig erklärt. Die Spielhallen-Betreiber sind aber der Ansicht, dass Gutachten, das dem Urteil zugrunde liegt, vom Staatsrat einseitig interpretiert wurde.

Die wirtschaftlichen Aspekte der „Ausgrenzung“ von Spielhallen seien zu wenig berücksichtigt worden. In der gestern ergangenen Verfügung werden diese Einwände für legitim erachtet, es kommt also zu einem zweiten Verfahren.

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