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„Irreführender Verkauf“

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Die Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt hat eine Strafe von insgesamt mehr als einer Million Euro über sechs Online-Firmen verhängt, die nach dem Schema „buy & share“ tätig sind.

Das Verkaufssystem wurde als irreführend und aggressiv eingestuft.

Die Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt (AGCM) hat, auch auf Meldung der Beratungsschalter der VZS, eine Strafe von insgesamt mehr als einer Million Euro über 6 online nach dem Schema „buy & share“ tätige Firmen verhängt: Girada S.r.l.s. (girada.com); Zuami S.r.l.s. (zuami.it); Gladiatori Roma s.r.l.s. (bazaza.it und listapro.it); SHOP BUY S.r.l.s. (shopbuy.it); IBALO S.r.l.s (ibalo.it) sowie E CO WORLD (66×100.com).

„Die Firmen haben bei VerbraucherInnen ein Angebot beworben, gemäß welchem die VerbraucherInnen eingeladen wurden, Produkte zu einem äußerst skontierten Preis zu kaufen, wobei dieser Preis sofort zu bezahlen war; die VerbraucherInnen mussten dann aber darauf warten, dass weitere VerbraucherInnen einen solchen Kauf tätigten, um das Produkt erhalten zu können“, schreibt die Regulierungsbehörde.

Das System dieser Webseiten sieht sozusagen einen „bedingten“ Kauf vor: das Produkt erhält man erst dann, wenn weitere zwei VerbraucherInnen das Produkt vormerken und bezahlen, um den vollen Kaufpreis abzudecken. Mit zunehmender Anzahl von Anfragen garantierte das System jedoch nicht die Lieferung an all jene, die sich vorgemerkt hatten, sodass bereits bezahlte Bestellungen in Standby blieben, ohne Möglichkeit, eine Rückerstattung zu verlangen.

Ein solches System, so die AGCM „stellt den Verkauf irreführend dar, sodass die VerbraucherInnen eine wirtschaftliche Entscheidung treffen, die sie andernfalls so nicht getroffen hätten: der Käufer, der eine Vormerkung tätigt wird in Bezug auf die Möglichkeit, den Kauf abzuschließen und die Lieferung der vorgemerkten Produkte auch tatsächlich zu erhalten, getäuscht“.

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