Doch keine Archivierung?
Die Ermittlung zum tödlichen Rodelunfall von Emily Formisano wird wohl nicht so schnell abgeschlossen. Ihr unter Ermittlung stehender Vater hat ein Beweissicherungsverfahren beantragt.
von Thomas Vikoler
Vor einigen Wochen machte eine Meldung die Runde, die für nationale Aufmerksamkeit sorgte:
Die Staatsanwaltschaft stehe kurz davor, die Strafermittlung zum tödlichen Rodelunfall der Emily Formisano im Jänner im Skigebiet Rittnerhorn einzustellen. Es gebe keine Hinweise darauf, dass jemand für den Tod des Mädchens verantwortlich gemacht werden könne. Die Mutter Emilys, Renata Dyakowska, die mit ihr auf der Rodel gesessen hatte, war in einem Krankenhaus in Reggio Emilia ihren schweren Verletzungen erlegen.
Doch nun gerät wieder Bewegung in den Fall:
Die Anwälte von Ciro Formisano, dem Vater des verstorbenen Mädchens, haben am Landesgericht einen Antrag auf ein Beweissicherungsverfahren gestellt. Ein Gutachter soll klären, ob nicht doch eine Verantwortlichkeit des Pistenbetreibers vorliegt. Speziell in Bezug auf die Abzweigung zwischen Rodelbahn und (schwarzer) Skipiste. Emily und ihre Mutter waren mit der Rodel, wohl irrtümlich, auf die Skipiste geraten und dort, nach einer steilen Abfahrt, gegen einen Baum geprallt.
Zur Erinnerung: Gegen Ciro Formisano wird in diesem Fall formell wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung ermittelt, ebenso wie gegen Siegfried Wolfsgruber, dem Präsidenten der Rittner Liftgesellschaft. Der Vater der Verunfallten geht offenbar davon aus, dass Ski- und Rodelpiste nicht deutlich genug voneinander getrennt waren. Wäre das nicht so, hätten sich seine Frau und seine Tochter nicht verfahren.
Voruntersuchungsrichter Emilio Schönsberg entscheidet in den nächsten Tagen über den Antrag von Ciro Formisano.
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Kommentare (13)
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brutus
…da wir leider die Mutter nicht mehr befragen können werden wir nie erfahren ob sie in Unkenntnis oder bewusst die Skipiste benutzt hat!
watschi
was bleibt, ist ein schrecklich trauriges ereignis
ollaweilleiselber
es genügt die am Unfallort anwesenden Bergretter zu befragen, hinsichtlich der ersten Äußerungen des Witwers, als diese ihm die Nachricht vom Unfall überbrachten.
Damit würde sich ein weiteres Beweissicherungsverfahren erübrigen.
mannik
Es geht doch hier klar um Geld und um das Honorar der Anwälte…
schnauzer
Geld, Geld, Geld, Geld, Geld, Geld, Geld,……..je mehr je besser!!!!!!
andreas
Es steht dem Vater zu, jegliches Rechtsmittel auszuschöpfen, welches ihm zur Verfügung steht, wenn er der Meinung ist, dass jemand anderes Schuld hat.
Vielleicht hilft es ihm, über den Schmerz wegzukommen, dass er Tochter und Frau verloren hat. Es ist sicher nicht einfach für ihn, seiner Frau die Schuld zu geben.
fronz
So ein Blödsinn konn lei von dir kemmen!
yannis
……… Blödsinn, sehr gut und zutreffend formuliert !
kurt
@yannis
Alles schön und gut aber jetzt sind die Grenzen schon erreicht ,hier geht es nur mehr ums Geld und das Einkommen der Verteidiger!.
ollaweilleiselber
@andreas
Der Vater kann nicht der Meinung sein, jemand anderes hätte die Schuld am Tod seiner Frau und seiner Tochter.
Laut Aussage von am Unfallort bzw. bei Übermittlung der Nachricht Anwesenden hätte der Vater anscheinend folgendes gesagt: „le avevo detto che si uccide se va giù la con la slitta“.
Auf Basis dieser Aussage erübrigt sich wohl ein weiteres Beweissicherungsverfahren.
andreas
@fronz + yannis
Es war auch nicht zu erwarten, dass leichte Gemüter meinen Kommentar verstehen.
kurt
@andreas
Ob mit einem leichten oder schweren Gemüt deine Kommentare sind nicht so aufschlussreich als das man sie verstehen müsste ,so wichtig wie du glaubst bist du auch wieder nicht !!!!.
schwarzesschaf
Am besten Freizeitsport verbieten, da immer jemandes anderes Schuld hat. zum Kotzen das immer die Betreiber gerade sehen müssen. aber bald wird es halt so sein das beim Kauf einer Skikarte eine Unterschrift getätigt werden muss, für keine Haftung und Erklärung das man keine Rechtmittel einschalten darf so weit wird es kommen.