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Ohne Belege

Massimo Sturaro und das Hotel Palace

Die Urteilsbegründung zur Causa Palace gibt kuriose Einblicke über Schwarzgeld-Flüsse im Meraner Nobelhotel.

Von Thomas Vikoler

Ob Massimiliano Sturaro, der einzige Verurteilte im erstinstanzlichen Prozess, Berufung gegen den Schuldspruch einlegen wird, ist fraglich. Sein Anwalt Carlo Bertacchi erklärte nach der Urteilsverkündung am 1. März, dass wenig Aussichten bestünden, das Urteil umzukehren.

Sturaro, ehemaliger Direktor des Meraner Nobelhotels Palace, wurde zu 16 Monaten Haft wegen Unterschlagung von 330.000 Euro Bargeld verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm Betrug zu Lasten von Hotel-Eigentümer Pietro Tosolini vorgeworfen. Carmen Salvatore, ehemalige Schönheitschirurgin in der SPA-Abteilung wurde hingegen vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen, zum Teil wurde die Verjährung erklärt.

Die nun vorliegende Urteilsbegründung gibt kuriose Einblicke in die Schwarzgeld-Flüsse im Meraner Hotel. Erwiesen ist für Richter Papparella, dass die Kassierin Katia Cassadro zwischen März 2010 und November 2012 Direktor Sturaro monatlich 10.000 Euro (jeweils in einem Umschlag) übergeben hat.

Es handelte sich laut Urteil um Geld, das von Hotelkunden bezahlt worden war, „die keine Rechnung wollten“, „also an der Steuer vorbei“. Aber auch von Stornierungen von vorangegangenen Zahlungen ist die Rede.

Cassadro konnte im Zeugenstand nicht sagen, wofür Direktor Sturaro die insgesamt 330.000 Euro Bargeld verwendet hat. „Ich habe nie gesehen, wie er jemand Bargeld übergeben hat“, sagte die Zeugin.

Sturaro selbst hat mehrmals zu Protokoll gegeben, er habe die monatlichen 10.000 Euro Bargeld jeweils Henri Chenot, den im Palace tätigen Schönheits-Guru, übergeben. Chenot bestritt dies im Zeugenstand, ein gegen ihn eingeleitetes Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung war von der Staatsanwaltschaft in Windeseile eingestellt worden. Am Landesgericht läuft gegen Sturaro wegen der Anschuldigungen gegen Chenot ein Verleumdungsverfahren.

„Es gibt keinen Zettel, keinen Beleg, der die Übergabe des Geldes bestätigen würde“, schreibt Richter Papparella beinahe mit Bedauern. In der Urteilsbegründung ist aber von einem abgehörten Gespräch die Rede, in dem Sturaro mit Chenot darüber spricht, dass ihm Sekretärin Katia Cassadr „jene“ 10.000 Euro übergeben habe. „Mit etwas Zwang könnte man annehmen, dass es die Zahlungen anfänglich gegeben haben könnte“, schreibt der Richter auf Seite 41 der Urteilsbegründung. Doch bewiesen sei damit nichts.

Sturaro wurden trotz sauberem Strafregister die allgemein mildernden Umstände aus drei Gründen verweigert: Weil er die Straftat über einen derart langen Zeitraum begangen hat, wegen seiner Uneinsichtigkeit und weil er Chenot ungerechtfertigterweise beschuldigt hat.

Zu einem Berufungsprozess wird es dennoch kommen: Die Staatsanwaltschaft und die Zivilpartei (Tosolini) wollen das Urteil anfechten.

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