Du befindest dich hier: Home » Südtirol » Strafe für Rachepornos

Strafe für Rachepornos

Nachdem im Netz intime Fotos der Kammerabgeordneten Giulia Sarti auftauchten, schreitet nun der Gesetzgeber ein. Die Verbreitung solcher Bilder soll künftig hart bestraft werden.

von Markus Rufin

Das soziale Netzwerke neben vielen Vorteilen auch Nachteile beinhalten, ist offensichtlich. Egal ob Mobbing, Stalking oder Fake News – viele dieser Phänomene wurden durch die sozialen Netzwerke verstärkt.

Das liegt sicher daran, dass es im Internet einfacher ist anonym zu bleiben und sich so vor Strafen zu schützen. Zumindest teilweise liegt es aber auch daran, dass bis vor wenigen Jahren keine Strafen für diese Phänomene im Internet vorgesehen waren. Erst mit der Zeit wurden Gesetze an die aktuellen Gegebenheiten angepasst.

Dass in dieser Hinsicht noch längst nicht alles getan wurde, um Personen vor diesen gefährlichen Phänomenen zu schützen, wurde letzthin an einem besonders aufsehenerregenden und krassen Fall in Italien deutlich.

Der Fall betrifft die aus Rimini kommende Kammerabgeordnete der 5-Sterne-Bewegung, Giulia Sarti. Kurz nach ihrer Wahl im Jahr 2013 erhielt die Parlamentarierin Drohungen eines anonymen Hackers, wonach dieser durch ihren E-Mail-Account in Besitz von intimen Videos und Fotos gekommen sei.

Nach ihrer Wiederwahl im vergangenen Jahr war Sarti in einem parteiinternen Streit verwickelt, in dem es um Spesenvergütungen ging. Daraufhin tauchten private Fotos der Kammerabgeordneten auf. Verschiedenen nationalen Medienberichten zufolge haben gleich mehrere Parlamentarier und Journalisten die Fotos gesehen haben. Zumindest bei einigen Bildern soll es sich um Fotomontagen gehandelt haben.

Der Fall schlug enorm hohe Wellen. So wurden Journalisten und Medien an den ethischen Kodex erinnert, keine Fotos aus dem Intimleben einer Person zu verbreiten. Auch im Senat und in der Kammer zeigten sich viele Politiker solidarisch mit Sarti.

So auch in Südtirol. Die SVP-Kammerabgeordnete Renate Gebhard schrieb in einer Pressemitteilung anlässlich des Skandals: „Die Kammerabgeordnete der Fünf-Sterne-Bewegung ist Opfer eines Angriffes unter jeglicher Gürtellinie. Die Verbreitung von intimen privaten Fotos und Videos ist dabei nicht eine gewaltsame Verletzung ihrer Integrität, sondern vor allem auch ihrer Persönlichkeitsrechte und ihrer Würde.“

Die Verbreitung intimer und privater Fotos „sei nicht nur feige“, sondern eine schwerwiegende Straftat. Dabei sei es egal ob es sich um gefälschtes oder echtes Foto- und Videomaterial handle.

Das was Giulia Sarti passiert ist, ist leider kein Einzelfall. Auch dieses Phänomen hat mittlerweile sogar einen eigenen Namen: Rachepornos. Besonders bei prominenten Personen wurde schon öfter bekannt, dass intime Fotos veröffentlicht wurden, aber das Phänomen scheint tagtäglich vorzukommen, wie aktuelle Zahlen belegen: Allein im Jahr 2019 sind in Italien 940 Fälle zur Anzeige gebracht worden. Diese Zahlen lieferte die SVP-Senatorin Julia Unterberger in einer Aussendung.

Das Problem: Viele dieser Anzeigen kamen zwar auch vor Gericht, aber bisher fehlt in Italien ein konkreter Straftatbestand. Das heißt nicht, dass Verbreiter von Rachepornos nicht bestraft wurden, aber ein richtiger Straftatbestand ist dennoch überfällig.

Die italienischen Gerichte mussten bisher auf den Bestand der Verleumdung oder des Stalkings zurückgreifen. Julia Unterberger meint dazu: „.Es ist jedoch oft nicht einfach den konkreten Sachverhalt in obige Straftatbestände einzuordnen, zumal diese auf andere Umstände zugeschnitten sind.“

LESEN SIE MEHR IN DER DONNERSTAGS-AUSGABE DER TAGESZEITUNG…

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (2)

Lesen Sie die Netiquette und die Nutzerbedingungen

Kommentar abgeben

Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.

2024 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen