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Das Ende des Internet?

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Die EU-Urheberrechtsreform sorgt für viel Aufmerksamkeit. Das Internet, wie wir es heute kennen wird es nicht mehr geben, sagen die Einen. Ein wichtiger Schutz für Urheber und vor großen Internet-Konzernen sagen die anderen. Doch was bewirkt die Reform tatsächlich?

von Markus Rufin

„Das Internet ist kein rechtsfreier Raum.“ Diesen Spruch hört man immer wieder. Dennoch hat das Internet auch eigene Gesetze, um beispielsweise Meinungsfreiheit zu gewährleisten.

In den letzten Jahren wurden daher intensiv Gesetze erlassen, die dem Internet eine klarere Struktur geben sollen und definieren, was man dort darf und was nicht. Ein solches Gesetz steht nun kurz vor der Genehmigung: Die EU-Urheberrechtsreform.

Seit Wochen wird dieses Thema in Internetforen, sozialen Plattformen und anderen Medien diskutiert. Konkret sieht die Reform die Änderung der Artikel 11 (Leistungsschutzrecht) und 13 des Urheberrechts-Gesetzes vor. Damit soll gewährleistet werden, dass urheberrechtlich geschützte Daten – egal ob Texte, Bilder oder Videos – nur mit Genehmigung des Urhebers verbreitet werden.

Einflussreiche Personen, die auf YouTube, Instagram oder Facebook aktiv sind – also sogenannte Influencer – propagieren, dass mit der Einführung des Artikel 13 das Ende des Internets bevor steht. Auch die Seiten selbst – vor allem YouTube – befürchten, dass der Artikel 13 einschneidende Veränderungen mit sich bringt.

Aber wie steht es wirklich um das Internet? Müssen Nutzer fürchten, dass ihre Freiheit im Internet eingeschränkt wird?

Der Meraner Rechtsanwalt für Internetrecht, Thomas Schnitzer, beschäftigt sich intensiv mit dem komplexen Thema und klärt auf, was die Reform überhaupt vorsieht: „Mit dem Leistungsschutzrecht müssten Anbieter, Verlage dafür bezahlen, damit sie deren Inhalte in Kurzzusammenfassung bereitstellen können.“

Konkret betroffen sind Plattformen, wie beispielsweise Facebook, Twitter, Google und Pinterest, aber auch Medienagenturen oder „Fact Checking“-Portale, die in Zukunft keine Titel oder Anreißer von Artikeln – so genannte „Snippets“ – kostenlos, ohne dafür Lizenzen zu erwerben, anzeigen dürfen.

Aber nicht nur die genannten Plattformen wären davon betroffen. Es wird diskutiert, ob nun auch Privatpersonen Gebühren für Textausschnitte entrichten müssen. Denn genau Privatpersonen nutzen Plattformen, um Zeitungsartikel zu lesen.

„Die Reform sieht im Artikel 13 vor, dass Plattformen Privatpersonen davon abhalten müssten, Links (mit Textausschnitten) zu teilen, für die sie keine Lizenzvereinbarungen abgeschlossen haben“, erklärt Schnitzer. Was das Gesetz im genauen für den Social-Media-Nutzer bringen wird, sei allerdings noch unklar.

Ein konkretes Beispiel: Ein Artikel der TAGESZEITUNG darf nur mehr unter Wahrung der vorgegebenen Regelungen auf anderen Plattformen veröffentlicht werden.Titel und Anreißer von Artikeln dürfen auf Plattformen in Suchergebnissen nicht mehr kostenlos anzeigt werden dürfen. Snippets die zum Originaltext führen sollen von nun an von den Plattformen bezahlt werden.

Google hat bereits in Aussicht gestellt, dass es seinen Dienst Google News einstellen wird. Allerdings nutzt dieser Dienst den Webseiten häufig, wie Schnitzer ausführt: „Die Verleger befürchten, aus ,Google News‘ gänzlich gestrichen zu werden und damit wertvolle Klicks und Werbeeinnahmen auf ihre Medieninhalte zu verlieren.“ Daher ist bereits jetzt abzusehen, dass es für eine Reihe von Webseiten Ausnahmen geben wird, so auch „Google News“. Seiten wie Wikipedia, eBay, einige wissenschaftliche Archive und private Cloud-Speicher, die keine „Teilen“-Funktion haben, verfügen bereits über eine solche Ausnahme.

Für alle anderen Webseiten gilt: Wenn urheberrechtlich geschützte Daten hinaufgeladen werden, macht sich die Webseite strafbar. Bisher musste aber immer der Urheber selbst aktiv werden und eine Klage einreichen. Da es aber schwer möglich ist, alle Webseiten zu kontrollieren, werden viele Plattformen einen Uploadfilter installieren müssen.

Diese verhindern, dass urheberrechtlich geschütztes Material auf eine Webseite hinaufgeladen wird. Sollte ein Gericht feststellen, dass eine Plattform nicht ausreichende Maßnahmen ergriffen hat, wird die Plattform für die Urheberrechtsverletzungen haftbar gemacht. Der Gesetzestext nennt Kriterien, die ein Unternehmen erfüllen muss, um von dieser Regelung befreit zu werden.

Aber genau dieser Filter sorgt für Kritik. „Ein Uploadfilter kann nicht zwischen rechtsverletzenden und legalen Werknutzungen unterscheiden und es könnten Inhalte blockiert werden, welche vom Zitatrecht Gebrauch machen. Ein Bespiel ist auch, dass technische Filter keine Satirewerke erkennen“, erklärt Schnitzer.

Upload-Filter könnten also den Wettbewerb behindern und stärken insbesondere die großen Plattformen, die diese Technologien bereits besitzen. Große Plattformen, wie etwa Google mit „Content ID“ und Facebook, die bereits Filtersysteme im Einsatz haben, bestimmen, welche Inhalte durch den Filter kommen, und welche nicht. „Dies kann in Folge große Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit haben“, so Schnitzer.

Und auch wenn die Reform darauf abzielt, Urheber zu schützen und große Plattformen haftbar zu machen, so scheint das nicht gelungen. Privatpersonen machen sich nämlich auch haftbar, wenn sie urheberrechtlich geschütztes Material veröffentlichen – egal ob im Internet oder im realen Leben. Wenn man ein Bild im Internet sieht, das einem gefällt müsste man theoretisch den Urheber ausfindig machen und ihn fragen, ob er einverstanden wäre, dass ich es benutze und ihn auf alle eventuellen Verbreitungskanäle wie Facebook, Instagram und Co., und wenn es nur eine Präsentation für private Zwecke ist, hinweisen.

Die EU-Urheberrechtsreform wirft also viele Fragen auf und wirkt derzeit noch nicht klar durchdacht. Denn auf der einen Seite werden Urheber zwar geschützt, dadurch werden Nutzer aber in ihrer Meinungsfreiheit eingeschränkt. Das Ende des Internet ist allerdings nicht zu befürchten.

Bei der Abstimmung zur Reform des EU-Urheberrechts in Brüssel stimmte die große Mehrheit der Abgeordneten für die Reform in leicht abgewandelter Form. Damit das Vorhaben umgesetzt wird, muss nun das Plenum des Parlaments zustimmen.

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Kommentare (12)

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  • andreas

    Funktionierende und fehlerfreie Filter gibt es nicht und wird es auch nie geben.

    Der Ansatz, dass für Inhalte bezahlt werden soll, ist aber schon mal richtig.
    Nur wird es wohl umgekehrt sein, als von den Verlagen gewollt.
    Theoretisch sollte Google dafür zahlen, dass sie z.B. eine Kurzform der Artikel von TZ Online auf ihrer Suchliste zeigen dürfen.
    Schließt Google deshalb aber TZ Online aus der Suche aus, liegt das Problem bei denen, da sie niemand mehr findet.
    Die Verlage werden also eher dafür zahlen bei Google gelistet zu sein, als dass sie von denen Geld verlangen können.

    Noch nicht ganz verstanden habe ich, wer dafür haftet, wenn kurtl oder yannis etwas hochladen. Dass so viel Blödsinn straffrei sein soll, ist etwas eigenartig.

  • andreas

    @kurt und yannis
    Ich finde es lustig, dass wenn ihr euch ärgert, mindestens 3 Kommentare braucht, um dies zu erklären. 🙂

    Ich wäre einen Verschwörungstheorienfüraltegrißsgrame und einen Warumesnichtsinnvollistnachdreiweißekommentarezuschreiben Filter installieren.

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