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Der Österreicher

Der Landtagsabgeordnete Sven Knoll, der gegen das Verbot von ausländischen Kfz-Kennzeichen mobil macht, ist selbst ein Betroffener.

von Heinrich Schwarz

Die Änderung der Straßenverkehrsordnung durch die italienische Regierung, wonach es verboten ist, im Falle eines Wohnsitzes in Italien mit einem Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen zu fahren, bringt viele Südtiroler in Bedrängnis. Die neue Regelung ist nämlich so allgemein gehalten, dass verschiedene Besonderheiten nicht berücksichtigt sind. So riskieren etwa Grenzpendler eine Strafe, ebenso saisonangestellte Ausländer und Personen, die ein Auto eines Bekannten oder Verwandten aus dem Ausland lenken. Ein Hotelier dürfte nicht mehr das Auto des Gastes verstellen.

Einer, der gegen das Verbot mobil macht, ist Sven Knoll, Landtagsabgeordneter der Süd-Tiroler Freiheit. Das Autokennzeichen-Dekret sei ein Irrsinn.

Interessant dabei: Sven Knoll ist selbst ein Betroffener. Er fährt ein Auto mit österreichischem Kennzeichen.

„Ja, es stimmt, ich habe ein österreichisches Nummernschild. Und zwar weil die Hälfte meiner Familie aus Nordtirol stammt und ich deshalb auch dort einen Wohnsitz habe“, erklärt Knoll auf Nachfrage der Tageszeitung.

Zudem sei er in Österreich unternehmerisch tätig. Er habe in Innsbruck eine PR-Beratungsagentur. „Wer ein Unternehmen und einen Wohnsitz hat, ist laut österreichischem Gesetz verpflichtet, das Nummernschild in Österreich anzumelden. In Italien ist es aber genauso. Der Staat sieht einfach nicht vor, dass Menschen in zwei Staaten wohnen können oder Familienangehörige in zwei Staaten haben können“, ärgert sich Knoll.

Er habe sich bereits bei der Polizei erkundigt, was man als Grenzpendler machen könne, um rechtlich in Ordnung zu sein. Nur habe ihm das keiner sagen können. Es gebe im Moment noch keine Regelung dazu.

Sven Knoll meint: „Es ist derzeit ein Lotteriespiel. Ob man bestraft wird oder nicht, hängt vom Wohlwollen des kontrollierenden Polizisten ab. Ich mache mir schon Sorgen, dass ich kontrolliert werde – wie alle Grenzpendler. Weil de facto gibt es keine gesetzliche Handhabe, die es Grenzpendlern ermöglicht, in beiden Staaten in Ordnung zu sein. Mir wurde sogar gesagt, man soll die Arbeit aufgeben und zurück nach Italien ziehen. Aber das kann es nicht sein.“

Der Landtagsabgeordnete kündigt schon einmal an, im Falle einer Strafe sofort Rekurs einzulegen: „Ich kann nicht mehr tun, als guten Willen zu zeigen. Meine Familie hat zwei Autos – eines ist in Südtirol und eines in Nordtirol angemeldet. Mehr ist nicht machbar.“

Eine Eintragung ins AIRE-Register für Auslandssüdtiroler, um in Italien problemlos mit ausländischem Kennzeichen fahren zu können, kommt für Sven Knoll nicht in Frage: „Das AIRE-Register bedeutet nämlich die Aufgabe des Wohnsitzes in Südtirol.“

Die Aufgabe des Innsbrucker Wohnsitzes sei auch keine Option. „Keiner kann von mir verlangen, dass ich mich von der Hälfte meiner Familie lossage – nur weil Salvini irgendein Gesetz macht, das nicht vorsieht, dass sich Italiener ins Ausland begeben dürfen“, wettert Knoll.

Bei der Süd-Tiroler Freiheit gehen aufgrund der großen Verunsicherung viele Anfragen von Bürgern ein. Sven Knoll rät jedem, alle relevanten Unterlagen wie Wohnsitzbescheinigung, Auszug aus dem Unternehmensregister, einen eventuellen Leasingvertrag usw. im Auto mitzuführen.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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