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Das Hammer-Urteil

Foto: 123RF.com

Ein Bauer aus dem Tiroler Pinnistal muss nach einer tödlichen Kuhattacke den Hinterbliebenen eine monatliche Rente von 1.550 Euro bezahlen – plus 177.000 Euro Schadenersatz. 

Zur tödliche Kuhattacke im Pinnistal kam es im Jahr 2014.

Eine deutsche Urlauberin, die mit einem Hund auf einer Almwiese unterwegs war, wurde von einer Mutterkuh attackiert und getötet.

Die Hinterbliebenen strengten am Innsbrucker Landesgericht eine Klage mit einem Gesamtstreitwert von 487.000 Euro an
Nach einem langen Beweisverfahren mit Ortsaugenschein im Stubaital musste das Gericht entscheiden, ob die Mutterkuhherde auf der Almwiese vom Landwirt auch sorgfältig genug gehalten worden war.

Die Hinterbliebenen hatten – laut Tiroler Tageszeitung – unter anderem argumentiert, dass der an der Pinnis­alm vorbeiführende Weg von Wanderern und Urlaubern stark frequentiert und als kinderfreundlich angepriesen sei.

Genau aus diesem Grund wäre nach Ansicht von Ehemann und Sohn der Getöteten eine Abzäunung der Mutterkühe vom Weg nötig gewesen – zumal der Schutzinstinkt von Mutterkühen gegenüber ihren Kälbern bekannt gewesen sei.

Dem widersprach vor Gericht der betroffene Landwirt vehement.

Das Einzäunen von solchen Weiden sei undenkbar, zumal im Pinnistal schon seit dem 16. Jahrhundert Weideflächen bestehen würden. „Ich kann das doch nicht alles einzäunen. Das wären ja 18 Kilometer. Der Boden ist hart und vor dem Winter muss das alles wieder raus. Wer sollte das alles je bezahlen?“, erklärte der angeklagte Landwirt im Jahr 2017 vor Gericht.

Dem landwirtschaftlichen Sachverständigen erschien die Beschilderung damals jedenfalls ausreichend und auch die Haltung artgerecht. Dazu sei der „Umgang und das fachliche Engagement des Landwirts gegenüber seinen Tieren als überdurchschnittlich zu bewerten“, lobte der Gutachter im Zeugenstand. Er sagte auch, dass Hunde bei Mutterkühen instinktiv Stress auslösen würden.

Dennoch kam es nicht zu einem Freispruch für den Bauern! Im Gegenteil!

Das Gericht kam nämlich zu dem Schluss, dasss die Herde im Jahr 2014 nicht ordentlich verwahrt gewesen sei.

Vor allem aufgrund des frequentierten Weges nahe der Pinnisalm wäre eine Sicherung der Tiere nötig gewesen. Durch das gänzliche Fehlen einer Abzäunung sei so zumindest eine Fahrlässigkeit verwirklicht worden, so heißt es in der am Donnerstag den Parteien zugestellten Urteilsbegründung.

Die TT schreibt dazu:

„Während österreichweit Bauern bereits wegen grober Fahrlässigkeiten haften mussten, ist die Feststellung einer einfachen Fahrlässigkeit wegen Nichteinzäunen von Weidevieh auf der Alm in Tirol noch juristisches Neuland.

Die erkannte Fahrlässigkeit begründet für den Bauern jedenfalls nun die schadenersatzrechtliche Haftung eines Tierhalters – schließlich hatten die Hinterbliebenen ja Aufwendungen, Trauerschmerzensgeld und Renten eingeklagt.

Dazu heißt es im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB): ,Wird jemand durch ein Tier beschädigt, so ist derjenige dafür verantwortlich, der es dazu angetrieben, gereizt oder zu verwahren vernachlässigt hat. Derjenige, der das Tier hält, ist verantwortlich, wenn er nicht beweist, dass er für die erforderliche Verwahrung oder Beaufsichtigung gesorgt hatte.’“

Demnach erhielt der Ehemann vorab 130.000 Euro plus 1200 Euro monatliche Rente und der Sohn 47.000 Euro plus 350 Euro Rente zugesprochen.

Der Fall dürfte nun am Höchstgericht landen.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (26)

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  • franz1

    Daher Bauern, die Grundstücke einzäunen, kein Durchgang, mit „Hunden“ de Leit de kuan Ohnung van an Viech hobn.
    Olle ban HGV vorstellig werdn entwedeo odo!!

    • einereiner

      Wenn die Bauern jeden Touristen (oder auch Einheimischen), der sich weh tut, zahlen müssen, dann werden die Wander- und Radwege verschwinden.
      Noch ist es nur ein Nordtiroler Urteil, wenn ein solches auch in Südtirol gesprochen wird, dann geht es rund im Tourismusland Südtirol.
      Bei den Skipässen reissen sich die Touristen um eine Versicherung, die den Hubschrauberabtransport bei Unfällen bezahlt. In Zukunft werden wir die Touristen ohne Versicherung nicht mehr aus dem Hotel lassen.
      In der Schweiz läuft es anders: dort wäre die Touristin wegen Reizung der Tiere verurteilt worden.

  • ahaa

    Ich hafte fùr meinen Hund.der Bauer haftet fùr seine Tiere!Aus!
    Was wollt ihr?Sumpra!
    Ich habe eine Versicherung!
    Warum der Bauer nicht?
    Strassen sind auszuzàunen und Mutterkùhe haben auf òffenlichen Wegen sowieso nichts zu suchen!Die greifen òffeter an wenn ihnen danach ist!Verteidigen!Wie jedes Tier das Junge hat!Nur beim Menschen ist es anders.Da Ubernehmen die Erziehung oft andere.

    • brutus

      …immer diese fadenscheinige Ausrede von ‚versichert sein‘! Die bezahlt nur wenn du nicht fahrlässig handelst. Und wenn du nicht fahrlässig handelst, fällt der Richterspruch zu deinen Gunsten aus! Hoffentlich!
      100%ige Sicherheit gibt es auch mit Versicherung nicht!
      Nirgends….

    • schnauzer

      Durchgang sperren, mehrsprachiges Schild mit GROSSEM Pictogram für Dumme und gut ist.

      • meinemeinung

        @schnauzer i bin voll deiner Meinung

        ein jeder Urlauber und speziell unsere Einheimischen aktiven kennen kein Mein und Dein mehr, überall oben und drinnen und behaupten sich wenn du was sagst. (halt s Maul – was geht dich das an usw….) aber wenn ein Unfall oder ein Tier in die quere kommt ,dann soll der Besitzer her, haften und unbedingt zahlen. weil ohne Geld geht heute nix mehr. Aus jedem Anlass kann man Geld Schaufeln und unsere Rechtslage ist ,wie wir wissen ein Gummiband mit einem Rechtsanwalt der alles biegt wie man brauch um ans Geld zu kommen

    • hubi

      @ahaa
      vor dem Schreiben mal überlegen, dann kommt nicht so ein Schwachsinn heraus.

      • ahaa

        hubi
        Dann sperrt mal die Strasse die mit òffentlichem Geld gebaut wurde,weil der Bauer sie nicht auszàunt. 🙂 Galten machen nichts.Das Problem sind Mutterkùhe.In der Schweiz werden sie separat eingezàunt und gehalten.Wo ich war.Auch dort war kein Zutritt fùr Fremde!
        Mutterkùhe greifen oft an,besonders wenn ein Hund dabei ist.Wenn der Hund dann angeleint ist wird es fùr den Besitzer lebensgefàhrlich.Darum auch sind auch viele „Unfàlle“!Schwachsinnig ist wenn man andere belehrt ohne Meinung!
        .

  • andreas

    Als Bauer würde ich sofort jegliches Betreten des Grundstücks verbieten und den Tourismusverein auffordern, umgehenst die Werbung für den Wanderweg zu unterlassen.

  • yannis

    damit wird eindeutig klar welche Rindviecher mehr Toleranz genießen, die in Ställen bzw. auf den Weiden, oder die in Hotels gehalten werden.
    Nach diesen bescheuerten Urteil sind es wohl letztere

  • billy31

    Wem gehört eigentlich der Weg? Abgesehen davon sind viele Wege auf den Bergen und Almen doch wohl Privatbesitz oder? Mir fallen da auch spontan die Konsortialwege ein. Alles im Besitz von Bauern, aber ganze Schwärme von Radfahrern benutzen sie. Wer haftet da, wenn einmal ein Traktor einen übergrattelt?
    Einfach alles sperren, Problem gelöst.

  • schinger

    Der Richter gehört gestraft!! Die Idioten haben auf dieser Welt die überhand bekommen. Ich hoffe, der Bauer sperrt ab sofort für alle Wanderer den Weg und lässt keinen mehr über seine Alm wandern.

  • moto

    Man muss sich schon fragen, ob die Richter, die solche Urteile fassen, nicht von Zeit zu Zeit vor eine Untersuchungskommission treten müssten, um sich richtig auf ihren Geisteszustand untersuchen zu lassen. In Konsequenz müssten die Grundbesitzer allen Menschen verbieten, ihre Gründe zu betreten. Nur weil ein Mensch keine Ahnung hat, wie man sich im Umgang mit Tieren verhält.

  • esmeralda

    Ich fordere die Todesstraphe für diese Mörderkuh

  • keinpolitiker

    Ich möchte auch wissen, welche Kuh diesen Richter gebissen hat?
    Normalen Hausverstand haben in Europa nicht mehr viele?

    Ich hätte gedacht, dass der Hund dieser Familie vielleicht auch noch eine Abfindung, oder eine monatliche Rente bekommt?

    Schon traurig was da momentan abläuft. Bauern bitte schließt eure Almwirtschaft, lasst keinen mehr in euer Grundstück, gleich wie wir alle unseren Besitz einzäunen müssen, denn niemand hat eine Ahnung welcher Richter wieder urteilt. Wahrscheinlich haben die alle zu lange studiert, dass sie den normalen Hausverstand verloren haben.

  • hubi

    Da müsste man ja die ganzen Alme einzäunen.

  • paul1

    Dieses Jahr läuft kein Urlauber bzw. Tourist mehr über mein Feld, die Durchgangs Verbots Schilder habe ich schon bestellt, ansonsten lass ich meinen Hund frei laufen!!!! Den ganzen Tag kann ich die Gatter schließen und die Radfahrer zurechtweisen…

  • silverdarkline

    Warum muss ich mein Haustier versichern, die Bauern ihre Tiere nicht? Nun verlangt der Bauernbund, dass das Land eine Versicherung für die Bauern abschließt…sehr gut. Übernimmt das Land (sprich Steuerzahler) auch meine Autoversicherung, meine Lebensversicherung, meine Hausversicherung???? Irgendwann reicht’s!

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