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„Überfällige Begnadigung“

Die Puschtra Buibm (Foto: Edition Arob)

Die Süd-Tiroler Freiheit zeigt sich erfreut darüber, dass die Staatsanwaltschaft von Brescia dem Gnadengesuch des Südtiroler Freiheitskämpfers Heinrich Oberleiter zugestimmt hat.

Damit sei nun der Weg für die längst überfällige Begnadigung der Süd-Tiroler Freiheitskämpfer und deren Rückkehr in die Heimat geebnet.

Die seit nunmehr über 50 Jahren im Exil lebenden Südtiroler Freiheitskämpfer waren im Abwesenheit zu teils lebenslangen Haftstrafen verurteilt worden. Ihnen wurden dabei auch Taten zur Last gelegt, die sie nie begangen hatten. Insbesondere der Mord am Carabiniere Vittorio Tiralongo ist inzwischen durch die Zeugenaussage eines anderen Carabiniere nachweislich nicht den „Pusterer Buibm“ anzulasten.

Nach dem positiven Bescheid der Staatsanwaltschaft liegt die Entscheidung nun beim italienischen Staatspräsidenten. Die Begnadigung der Südtiroler Freiheitskämpfer sei heute keine politische Frage mehr, sondern ein Akt der Menschlichkeit, so die STF.

Die Süd-Tiroler Freiheit wird im Landtag einen Antrag zur Abstimmung bringen, der vorsieht, dass auch der Südtiroler Landtag und die Landesregierung vom Staatspräsidenten die Begnadigung aller Süd-Tiroler Freiheitskämpfer einfordern.

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (4)

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  • noando

    bitte um berichtigung wenn ich falsch liege:

    den antrag auf begandigung musste herr oberleiter selbst stellen – generell, muss der zu begnadigende selbst stellen, oder? was bringt es dann, im landtag eine abstimmung zu beantragenden, welche für alle die begnadigung einfordert?

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