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Meldepflicht für Airbnb

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Tirol führt eine gesetzliche Registrierungspflicht für so genannte Sharing-Economy-Buchungsplattformen wie Airbnb ein.

Günther Platter zieht jetzt einen Schlussstrich. Noch im Frühjahr wird Tirol eine gesetzliche Registrierungspflicht für so genannte Sharing-Economy-Buchungsplattformen wie Airbnb eingeführt.

Das berichtet die TT am Sonntag.

Im Spannungsfeld zwischen leistbarem Wohnen und Abgabengerechtigkeit im Tourismus gegenüber gewerblichen Beherbergungsbetrieben sei die Politik immer stärker in Bedrängnis geraten, das meist ungeregelte touristische Zimmerangebot an die kurze Leine zu nehmen. Schließlich erfolge die Vermietung vielfach am Staat und den Abgabenbehörden vorbei.

Dass in Innsbruck dringend benötigter Wohnraum an und über Airbnb vermietet wird, gab den letzten Anstoß dafür.

Immer laut TT hätten immer mehr Immobilieninvestoren daraus einen eigenen Geschäftszweig entwickelt. Auch mit Leerstandswohnungen, die eigentlich für den Wohnungsmarkt mobilisiert werden sollten. Darüber hinaus würden über Partnerfirmen sogar Rabatte von bis zu 25 Prozent für Airbnb-Appartements angeboten. Rund 1200 bis 1500 Wohnungen sind in Innsbruck über Airbnb verfügbar, berichtet die TT.

Zuletzt forderte der Obmann der Hotellerie in der Wirtschaftskammer, Mario Gerber, eine bundesweite Lösung, bei einem Scheitern aller Regelungsversuche könne er sich letztlich sogar ein Verbot von Airbnb vorstellen, so Gerber Der grüne Innsbrucker Bürgermeister Georg Willi forciert eine zeitlich und örtlich beschränkte (nur mit bestimmter Widmung) Vermietung.

Konkret sieht die Tiroler Lösung für alle Formen der Beherbergung zu touristischen Zwecken eine Meldepflicht bei der Gemeinde als Meldebehörde samt Kundmachung dieser Registrierung mittels Plakette im Eingangsbereich der Unterkunftseinheit vor, so die TT am Sonntag..

Bei Nichtvorliegen der Registrierung werde das Beherbergen von touristischen Nächtigungsgästen sanktioniert. So seien sämtliche Vermieter bekannt und können sich ihrer Abgabenpflicht nicht entziehen, hofft die Landesregierung.

Die Maßnahme betrifft immer laut TT alle touristischen Betriebe: die Hotellerie, Campingplätze, Urlaub am Bauernhof, Ferienwohnungen und eben auch privaten Wohnraum.

Laut Schätzungen wären davon rund 22.000 Beherbergungsbetriebe in Tirol und Hunderte Wohnungen betroffen.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (3)

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  • exodus

    Tirol ist nicht Südtirol, bei uns ist das ein Normalzustand, Wohnungen auf diese Weise zu vermieten, ohne die nötigen Lizenzen und daher auch keine vorgeschriebene Steuern und d Abgaben bezahlt werden.

    • snakeplisskien

      in Südtirol fehlt der Wille seitens der Gemeinden, die vorgesehenen Maßnahmen zu treffen.

      Wer die Tätigkeit bewirbt fällt gemäß Art. 1, Abs. 1/bis des LG. 12/1995 unter die Privatzimmervermietung mit all seinen Folgen (Meldung, Tourismusabgabe, MwSt.-Pflicht, normale statt begünstigte Besteuerung der Mieteinnahmen usw.).

      Anonsten liegt eine widerrechtliche Ausübung der Privatzimmervermietung vor, für welche die Schließung und eine Verwaltungsstrafe vorgesehen ist.

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