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Neue Regelung

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In der Wirtschaftskomission der Kammer wird derzeit ein neuer Gesetzesentwurf zu den Sonn- und Feiertagsöffnungen im Einzelhandel behandelt. Der hds strebt nach wie vor eine eigene Südtiroler Lösung an.

Der neue Gesetzesentwurf der beiden italienischen Regierungsparteien zu den Sonn- und Feiertagsöffnungen im Einzelhandel wurde in diesen Tagen in der zuständigen Wirtschaftskommission der Kammer eingebracht und soll nun behandelt werden. Der hds – Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol begrüßt auf der einen Seite, dass das Thema der Geschäftsöffnungszeiten wieder auf die Tagesordnung der parlamentarischen Tätigkeit kommt, zeigt sich aber auf der anderen Seite mit den Inhalten des Entwurfes nicht einverstanden.

So sieht der neue Gesetzesentwurf 26 Sonntagsöffnungen (von insgesamt 52) und die Schließung an 12 Feiertagen (allerdings mit Ausnahmen für vier Feiertage, die die Regionen festlegen können) vor. Die Regionen sollen auch die 26 Sonntage für die Öffnungen festlegen. Weitere Ausnahmen gibt es für Tourismusgebiete und Nahversorgungsbetriebe.

Philipp Moser

„Wir sind für die Wiedereinführung einer Regelung der Sonn- und Feiertagsöffnungen im Sinne der Vielfalt unseres Handels. Der Sonntag ist, so wie es unsere Werte und Tradition vorsehen, ein Ruhetag und schafft damit Freiraum für persönliche Interessen, Gemeinschaft und Familie“, erklärt hds-Präsident Philipp Moser. Allerdings setzt sich der Verband für eine lokale Bestimmung und für eine auf die Bedürfnisse Südtirols zugeschnittene Lösung ein. Bereits vor einigen Monaten ist ein neues Konzept für ein entsprechendes Landesgesetz ausgearbeitet worden.

Das Konzept des hds sieht vor, dass in Südtirol großteils (83 Gemeinden) bis zu acht Sonn- und Feiertagsöffnungen im Jahr erlaubt sind. Vier Tage werden von der jeweiligen Gemeinde festgelegt, die anderen vier auf Landesebene von der Handelskammer jeweils in Absprache mit den repräsentativsten Verbänden. Ausnahmen zu dieser Regelung gibt es für zwei Kategorien von Tourismusorten sowie für Nahversorgungs- und Traditionsbetriebe.

Voraussetzung für eine eigene Landesregelung ist nun, dass auch für die Öffnungszeiten die Zuständigkeit vom Staat an das Land übergeht und die Materie wieder autonom geregelt wird. Eine entsprechende Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut hat das Land bereits in Rom eingebracht. „Darauf aufbauend kann dann eine eigene Südtiroler Regelung verabschiedet werden. Und in diesem Sinne werden wir auch mit Landeshauptmann Arno Kompatscher, mit dem neuen Landesrat für Handel, Philipp Achammer sowie den Südtiroler Parlamentariern in Rom das Thema weiterbringen“, kündigt abschließend hds-Präsident Philipp Moser an.

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