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Nein der SVP

Warum die SVP-Parlamentarier am Sonntag in der Kammer gegen das Haushaltsgesetz der Regierung stimmen werden.

„Die Regierung hat das Parlament mit diesem Haushaltsgesetz komplett umgangen, dies ist demokratiepolitisch sehr bedenklich“, erklärt die SVP-Fraktionssprecherin in der Abgeordnetenkammer Renate Gebhard am Samstagabend. Damit begründet die Parlamentarierin die Neinstimme der Südtiroler Volkspartei zum Haushaltsgesetz 2019, zu dem die Regierung auch in dritter Lesung in der Kammer die Vertrauensfrage gestellt hat.

„Wir befinden uns in einer nie da gewesenen Ausnahmesituation“, nimmt die SVP-Fraktionssprecherin in der Abgeordnetenkammer Renate Gebhard zur Verabschiedung des italienischen Haushalts 2019 Stellung. „Das Haushaltsgesetz wurde von der Regierung buchstäblich durchgedrückt, ohne dass ein parlamentarisches Arbeiten möglich gewesen wäre“, so Gebhard.

Weder im Senat noch in der Kammer habe es eine Abstimmung zu tausenden Abänderungsanträgen gegeben. „Die gesetzgeberische und politische Funktion des Parlaments ist de facto ausgehebelt worden“, begründet Renate Gebhard das Nein der SVP zur Vertrauensfrage, welche die Regierung gestellt hat. 327 haben der Regierung am Samstagabend das Vertrauen ausgesprochen, 228 haben dagegen gestimmt.

Inhaltlich kritisieren die Abgeordneten der Südtiroler Volkspartei – trotz einiger positiver Maßnahmen wie die Verlängerung der steuerlichen Absetzbarkeiten für Umbauarbeiten und energetisches Sanieren –, dass der Haushalt 2019 vorwiegend auf einer Neuverschuldung fußt und insgesamt kein Wachstum generiert, der Steuerdruck steigt und durch die massiven geplanten Mehrwertsteuererhöhungen in den nächsten Jahren die Gefahr einer weiteren Rezessionsphase für Italien besteht.

Die Endabstimmung zum Haushaltsgesetz 2019 erfolgt voraussichtlich am Sonntag um die Mittagszeit und wird aufgrund der satten Mehrheit der Regierungsmehrheit nur noch reine Formsache sein.

Danach muss das Gesetz umgehend an den Staatspräsidenten weitergeleitet werden, damit es noch in der letzten Ausgabe des Jahres des Amtsblattes der Republik veröffentlicht werden und in Kraft treten kann. Ansonsten würde es zu der von Artikel 81 der Verfassung vorgesehenen provisorischen Haushaltsgebarung kommen, was Folgendes bedeuten würde: die Regierung kann nur mehr die ordentliche Geschäftstätigkeit ausüben, sämtliche Investitionen und Maßnahmen sind blockiert und die Mehrwertsteuer steigt auf 24,2 Prozent an wie in früheren Haushaltsgesetzen vorgesehen. „Neben diesen schwerwiegenden Folgen aber würde Italien im Ausland stark an Glaubwürdigkeit verlieren“, erklärt Renate Gebhard.

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