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Forst gegen Land

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Wegen der neuen Gebühren für die Mineralwasser-Abfüllung ist die Firma Aquaeforst der Forst AG vor das Verwaltungsgericht und das Wassergericht gezogen.

von Heinrich Schwarz

Die neuen Gebühren für die Mineralwasser-Abfüllung in Südtirol haben ein gerichtliches Nachspiel. Die Firma Aquaeforst GmbH, die zur Brauerei Forst AG gehört und am Vigiljoch das „Meraner Mineralwasser“ ableitet, geht gegen das Land vor, um die Mineralwasser-Quellen weiterhin kostenlos nutzen zu können.

Zur Erinnerung:

Die Südtiroler Mineralwasser-Produzenten mussten für das Quellen-Nutzungsrecht in Vergangenheit nur einen läppischen Jahreszins zahlen. Als dies bekannt wurde, gab es einen großen Aufschrei. Für vier der fünf Mineralwasser-Konzessionen – Plose, St. Zacharias, Kaiserwasser und Lavaredo – waren jeweils nur 7.114,20 Euro an Jahreszins ans Land zu entrichten.

Die Aquaeforst hingegen musste nach einem gerichtlichen Vergleich aus dem Jahr 2001 gar nichts zahlen: Um für die Fraktion Pawigl eine Trinkwasserableitung aus dem Einzugsgebiet der Mineralquellen zu garantieren, wurde vereinbart, dass der Wasserzins entfällt.

Stellt man die Wassergebühren von insgesamt 28.456 Euro pro Jahr in Relation zu den rund 60 Millionen Litern, die in Flaschen abgefüllt werden (Jahr 2015), kostete den Herstellern das Wasser im Schnitt gerade einmal rund 50 Cent je 1.000 Liter.

Im Vorjahr wurden die Mineralwasser-Gebühren dann von Landtag und Landesregierung reformiert bzw. erhöht. Es gibt nun keinen fixen Wasserzins mehr, sondern
eine Berechnung mit drei Faktoren: einem Basiswasserzins nach genehmigter Wassermenge, einen verbrauchsabhängigen Gebührenanteil und eine Gebühr auf den Eingriff in das öffentliche Gewässer.

Es kam ungefähr zu einer Verzehnfachung der bisherigen Wassergebühren, wobei die größeren Konzessionäre – wie die Plose AG – verhältnismäßig deutlich mehr zahlen müssen als die kleineren.

Beim Sonderfall Aquaeforst, dem zweitgrößten Produzenten, legte das Land fest, dass die Forst-Tochterfirma zwar weiterhin vom klassischen konzessionsabhängigen Wasserzins befreit ist (der jetzt 15.000 Euro beträgt), aber den neu eingeführten „umwelt- und ressourcenbezogenen, verbrauchsabhängigen Gebührenanteil“ bezahlen muss. Das sind über 30.000 Euro pro Jahr.

Im Sommer reichte Aquaeforst eine Aufsichtsbeschwerde gegen die Bezahlung der Wassergebühr ein. Mit der Begründung, dass man aufgrund des gerichtlichen Vergleichs weiterhin von der Zahlung befreit sei. Ende September lehnte die Landesregierung die Aufsichtsbeschwerde ab. „Die neue Höhe der Gebühren für dieses öffentliche Gut ist nachvollziehbar und die Neuregelung ist rechtlich gut begründet“, erklärte Umweltlandesrat Richard Theiner die Entscheidung.

Damit ist der Gebühren-Streit aber noch längst nicht zu Ende. Wie Theiner auf Nachfrage der TAGESZEITUNG mitteilt, ist Aquaeforst vor Gericht gezogen: „Die Firma hat beim Verwaltungsgericht und beim Wassergericht Rekurse gegen die Entscheidung der Landesregierung eingelegt.“

Beim Land rechnete man bereits mit einem Rechtsstreit, nachdem Aquaeforst die Aufsichtsbeschwerde eingereicht hatte. „Wir leben Gott sei Dank in einem Rechtsstaat. Wenn jemand glaubt, im Recht zu sein, kann er es ja probieren“, meint Richard Theiner.

Eine erste Entscheidung dürfte schon in den nächsten Wochen fallen. Aquaeforst hat beim Verwaltungsgericht nämlich die vorläufige Aussetzung der angefochtenen Maßnahmen des Landes beantragt. Die Verhandlung dazu ist für den 18. Dezember anberaumt.

Nimmt das Verwaltungsgericht den Aussetzungsantrag an, müsste Aquaeforst die Wassergebühr erst einmal nicht bezahlen, bevor das Gericht sein Urteil im Rechtsstreit fällt.

Laut Landesrat Theiner liegen vonseiten der anderen Konzessionäre der Mineralwasser-Quellen keine Beschwerden oder Rekurse gegen die neue Gebühren-Regelung vor.

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