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Das Rosskopf-Urteil

Foto: AVS

Die SVP Wirtschaft begrüßt die Entscheidung des Staatsrats betreffend die geplante Talabfahrt vom Rosskopf nach Sterzing.

Der Staatsrat hat den Baustopp, welcher vom Dachverband für Natur- und Umweltschutz im Verfahren erwirkt wurde, abgewiesen. Somit können die Arbeiten für dieses wichtige Projekt nun weitergeführt werden.

Nachdem bereits das Verwaltungsgericht mit seinem Urteil im April 2018 den Beschluss der Landesregierung als rechtmäßig erklärt hat, wonach die Talabfahrt bis zur Talstation unter Auflagen gebaut werden kann, ist von den Umweltschutzverbänden trotzdem Einspruch beim Staatsrat eingereicht worden.

In einer ersten Verfügung wurden die Arbeiten vom Staatsrat ausgesetzt.

Nunmehr haben die Höchstrichter diese Verfügung aufgehoben und das Fortführen der Arbeiten für die Talabfahrt ermöglicht.

„Inhaltlich ist der Rekurs zwar noch zu entscheiden, aber die richterliche Entscheidung ist richtungsweisend“. glaubt die SVP-Wirtschaft.

Wie es scheint, haben sich die Kritik und Vorwürfe der Umweltverbände einmal mehr als haltlos erwiesen, so die SVP-Wirtschaft.

„Wir freuen uns über diese Entscheidung, denn für die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Wipptal ist das Projekt Rosskopf von enormer Wichtigkeit,“ erklärt der Vorsitzende der SVP-Wirtschaft Josef Tschöll.

Neben dem bereits laufenden Bau des Panaromalifts, welcher nur dank des großzügigen Landesbeitrages und der Unterstützung durch die Landesregierung möglich ist, würde mit dem Bau der Talabfahrt die Attraktivität des Sterzinger Hausberges enorm steigen und der Wirtschaftsstandort Wipptal wieder gestärkt, so Tschöll.

 

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