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Die Teilprobe

Alex Schwazer

Das Oberlandesgericht Köln erlaubt die Überstellung des Urins von Alex Schwazer nach Italien – allerdings lediglich zehn Milliliter, was einen Sieg für die IAAF bedeutet.

von Thomas Vikoler

Eigentlich war erwartet worden, dass das Kölner Oberlandesgericht wesentlich früher entscheiden würde. Der Auslieferungsantrag des Bozner Voruntersuchungsrichters war bereits am 2. Februar abgeschickt worden – der internationale Leichtathletikverband IAAF legte dagegen Einspruch ein.

Mit Erfolg, wie sich nun sagen lässt.

Am Donnerstagnachmittag gab der II. Strafsenat des Oberlandesgerichte Köln seine Entscheidung bekannt: Das im Jänner per italienischem Haftbefehl beschlagnahmte Beweismittel im Bozner Doping-Verfahren gegen Alex Schwazer muss vom Kölner Labor für Biochemie herausgegeben werden.

Allerdings lediglich zehn Milliliter der unversiegelten A-Probe zum positiven Dopingtest vom vergangenen Jahr.

Der Behälter, in dem der Urin des Olympiasiegers aus Kalch gelagert ist, bleibt mit dem Rest-Inhalt in Köln.

Ebenso die versiegelte B-Probe.

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