Warten bis Sommer
Mit dem Finanzgesetz wurde die Befreiung des regionalen Irpef-Zuschlags für Einkommen bis 20.000 Euro verfügt. Doch die Betroffenen haben noch nichts gespürt.
Mit dem Haushalts- und Finanzgesetz 2015 wurde die Befreiung des regionalen IRPEF-Zuschlags für Einkommen bis zu 20.000 Euro verfügt.
Betroffene Bürger hätten bis zum heutigen Zeitpunkt noch nichts davon gespürt, da die Neuregelung vom NISF/Inps bisher noch nicht angewendet wurde, sagt Pius Leitner. Der F-Fraktionssprecher im Landtag holte vom Landeshauptmann die aktuellen Informationen zum Stand der Dinge ein.
„Auf Nachfrage mehrerer Bürger, warum die Neuregelung zur IRPEF-Befreiung noch nicht angewandt wird, forderte ich eine Auskunft mittels einer Anfrage zur aktuellen Fragestunde des Südtiroler Landtages“, hält der Freiheitliche Fraktionssprecher fest. „Der Landeshauptmann teilte mit, dass die Software noch entsprechend anzupassen sei, sodass die Neuregelung für die IRPEF-Befreiung für die Einkommen bis zu 20.000 Euro erst im Sommer 2015 greifen wird“, hebt Leitner abschließend hervor und fordert eine rasche Umsetzung bei den technischen Voraussetzungen für die Befreiung.
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