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Freier Flug

RettungshubschrauberNachdem sich am Dienstag in Toblach ein Waldarbeiter verletzt hat, ist eine Polemik darüber entbrannt, ob die Militärmeisterschaft Casta den Rettungsflug verhindert hat. Die Hintergründe einer diplomatischen Verstimmung.

von Silke Hinterwaldner

Seit Montag mischen sich im Hochpustertal unzählige Soldaten in unterschiedlichsten Uniformen unter die Einheimischen. Der Grund dürfte für jeden klar sein: Die Militärmeisterschaften Casta haben wieder begonnen.

Einerseits freut man sich in Toblach und Innichen über die militärischen Gäste, weil sie gut für den Tourismus sind und außerhalb der Hochsaison viele Hotelbetten füllen. Andererseits werden sie von vielen immer noch als Fremdkörper empfunden.

Letztere fühlen sich seit Dienstag in ihrer ablehnenden Haltung bestärkt. Zu Unrecht allerdings.

Aber der Reihe nach: Am Dienstagvormittag hatte sich in Haselsberg in den Wäldern oberhalb von Toblach ein bedauerlicher Unfall ereignet. Beim Bäumefällen hatte sich ein Arbeiter schwer verletzt. Er musste auf dem schnellsten Weg ins Krankenhaus gebracht werden.

So weit, so klar. Der Notruf wurde allarmiert. Der Rettungshubschrauber Pelikan 1 angefordert. Darüber, was dann schiefgelaufen ist, gehen die Meinungen auseinander. Sicher ist nur, dass der verletzte Waldarbeiter mit dem Rettungswagen zunächst nach Welsberg gebracht wurde, erst dort in den Hubschrauber verfrachtet und in das Bozner Spital gebracht wurde.

Zunächst hieß es, dass der Luftraum über Toblach wegen der Casta gesperrt ist und der Rettungshubschrauber deshalb nicht näher an den Unfallort herankam. Diese Meldung sah sich Manfred Brandstätter tags darauf genötigt zu dementieren. Seine Argumentation: Der Weg über Welsberg sei schlichtweg besser gewesen. Man habe keine Zeit verloren. Grundsätzlich gilt die Sperre des Luftraums für private Flüge, der Rettungshubschrauber aber dürfe selbstverständlich fliegen.

Diese Erklärung soll wohl vor allem die erregten Gemüter beruhigen. Die Nachricht, dass der Rettungshubschrauber nicht habe fliegen dürfen hat nämlich weit über Toblach hinaus für Empörung gesorgt. Der Tenor: Es könne doch nicht sein, dass wegen einer Sportveranstaltung des Militärs die Flugrettung unmöglich gemacht werde.

Stefano Bertinotti kann nur den Kopf schütteln, wenn er so etwas hört. Der Pressesprecher der Casta sagt: „Rettungsflüge dürfen jederzeit durchgeführt werden, sie müssen lediglich gemeldet werden. Das weiß jeder Pilot, und dieses System funktioniert eigentlich immer reibungslos.“ Und weiter: „Wenn es am Dienstag Probleme gegeben hat, ist das auf jeden Fall nicht unsere Schuld.“

Weil auf dem Wettbewerbsgelände Militärhubschrauber unterwegs sind und weil auch Schießwettbewerbe durchgeführt werden, ist es aus Gründen der Sicherheit notwendig, dass Rettungsflüge angekündigt werden. Das scheint nachvollziehbar.

Grundsätzlich gilt: Um einen sicheren Flugverkehr garantieren zu können, müssen Änderungen über so genannte Notam gemeldet werden. Normalerweise wird im Vorfeld einer solchen Veranstaltung ein Abkommen zwischen Landesnotrufzentrale und Veranstalter getroffen, das klärt, über welche Nummer ein Rettungsflug bereits beim Start gemeldet wird.

Eine Benachrichtigung über Funk ist meist zu kurzfristig. Das militärische Kommando muss dann in der Lage zu sein, einen sicheren Flug zu organisieren. Ein solches Abkommen zwischen Landesnotrufzentrale und Casta scheint es bisher nicht gegeben zu haben.

 

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