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Flors Anfrage

Laut Staatssekretär Vito De Filippo muss das Land die Geburtenabteilung von Sterzing nicht schließen.

„Ja, das Land darf, aber nein, es muss nicht.“ Mit diesen Worten fasst Florian Kronbichler die Position des römischen Gesundheitsministeriums betreffend die umstrittene Schließung der Geburtenabteilung am Krankenhaus Sterzing zusammen. Diese liege im ausschließlichen Ermessen, also der Autonomie des Landes. Dem Staat stehe einzig eine allgemeine Oberaufsichtspflicht zu.

Im privaten Gespräch hat Gesundheitsministerin Lorenzin dies dem SEL-Abgeordneten gegenüber bereits einmal beteuert. Am Freitag hat ihr Staatssekretär Vito De Filippo in Beantwortung einer Dringlichkeitsanfrage in der Kammer dies ausdrücklich und umfangreich bestätigt.

„Il ministero della salute non può oggettivamente fare un’invasione indebita nel merito delle scelte strategiche adottate dalle regioni e dalle province autonome per ridefinire e razionalizzare il percorso nascita.“

So wörtlich die zusammenfassende Erklärung des Staatssekretärs an Florian Kronbichler.

Wie bekannt, hat die Landesregierung ihr Vorhaben, die Geburtenabteilung Sterzing zu schließen, stets auch damit begründet, der Staat verlange das so von ihr. Inzwischen ist die Schließung bereits per Landesregierungsbeschluss verfügt und auf den 31. Oktober datiert. Die Bürgermeister des Wipptales sind entschlossen, sich mit einem Einspruch am Verwaltungsgericht dagegen zu wehren.

„Die erfolgte Klarstellung des Ministeriums dürfte den Wipptalern in ihrem Einsatz um den Fortbestand eines vollwertigen Krankenhauses in Sterzing ein zusätzlich hilfreiches Argument sein“, zeigt sich der SEL-Abgeordnete überzeugt.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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