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Klarheit für Deejay’s

Im Internet gekaufte Musikdownloads können legal verwendet werden, sofern eine Kaufbestätigung vorliegt.

Nachdem immer wieder Zweifel aufgetreten sind, ob Deejays die im Internet gekauften Files (zum Beispiel von I-Tunes oder anderen ähnlichen Portalen) bei öffentlichen Veranstaltungen verwenden können, hat sich die Siae/Enpals-Infostelle um Aufklärung bemüht.

Vor wenigen Tagen kam nun die offizielle Stellungnahme aus Rom. Die Generaldirektion der SIAE teilte mit:

 „il Deejay può effettuare copie lavoro con qualsiasi brano musicale che sia stato legalmente acquisito. La fonte che dovrà indicare nella dichiarazione è : DWLP. Inoltre consigliamo di avere con sé, anche in forma elettronica, la prova di aver legalmente acquisito i brani musicali “.

So gesehen dürfen Deejays ihre rechtmäßig erworbenen Download-Files bei allen öffentlichen Veranstaltungen nutzen, sofern diese über ein offizielles Portal gekauft haben und dafür eine Zahlungsbestätigungen vorliegt.

Deshalb empfiehlt die SIAE bei Veranstaltungen nur jene Songfiles mit zu nehmen, die Verwendung finden und für die eine Zahlungsbestätigung vorliegt. Musikfiles die privat genutzt werden, sollten besser auf anderen Festplatten abspeichert werden.

Voraussetzung für die Verwendung dieser Musikfiles ist allerdings eine Lizenz/Genehmigung von Seiten der SIAE, welche Sie unter https://www.siae.it/it/utilizzatori/musica/licenza-deejay/licenza-deejay oder direkt im Büro der SIAE in Bozen beantragt werden kann.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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