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Malser Abschluss

Johannes Fragner-Unterpertinger

Das Zivilverfahren zum Malser Pestizidreferendum ist nun von der Kassation abgeschlossen worden. Die Hintergründe.

Es gab in Mals das Promotorenkomitee für eine Abstimmung über ein Pestizid-Verbot um den Apotheker Johannes Fragner Unterpertinger. Es gab aber auch Bürger, die sich gegen diese Initiative, das Referendum und die entsprechenden Beschlüsse des Gemeinderats stellten.

Das Referendum fand im Jahre 2014 statt, es gab eine Mehrheit von 76 Prozent für ein Pestizidverbot.

Das Referendum wurde später für rechtswidrig erklärt, im Jänner bestätigte der Staatsart ein Urteil des Bozner Verwaltungsgerichts: Die im Jahre 2015 und 2016 von der Gemeinde erlassenen Pestizid-Verordnungen waren ebenfalls rechtswidrig.

139 Bürger von Mals, Pestizid-Befürworter, reichten eine Zivilklage gegen die Gemeinde Mals, die Mitglieder der Kommission, die das Referendum zugelassen hatte (Martin Fischer, Marion Markart, Christoph Gögele) sowie Johannes Fragner Unterpertinger als Privatperson und gesetzlichen Vertreter des Promotorenkomitees ein.

Die Kläger wollten gerichtlich feststellen lassen, dass keine rechtliche Grundlage bestand, das Referendum abzuhalten.

Das Zivilverfahren – und damit wohl alles Rechtsstreitigkeiten um das Malser Referendum – ist nun rechtsgültig mit einem Entscheid der Kassation abgeschlossen worden.

Zwölf der ursprünglichen Kläger hatten das Höchstgericht nach einem Urteil des Bozner Oberlandesgericht angerufen, ihre Beschwerde ist nun abgewiesen worden, wie aus der Urteilsbegründung hervorgeht.

Jede Verfahrenspartei muss ihre Spesen selbst übernehmen. In erster Instanz hatte das Landesgericht die Klage gegen das Promotorenkomitee angenommen und erklärte das Referendum und die darauffolgenden Rechtsakte der Gemeinde Mals für ungültig.

Letztere erwirkte in der Berufung eine Aufhebung des Urteils, eine Gegenklage von Johannes Fragner Unterpertinger wurde teilweise angenommen. Die Kläger wurden dazu verurteilt, dessen Verfahrensspesen aus beiden Instanzen zu übernehmen.

Dabei bleibt es.

Die Richter kommen zum Schluss, dass das Referendum und das von der Gemeinde ausgesprochene Pestizidverbot für die Kläger keine konkreten Auswirkungen zeitigte, weil beide vom Verwaltungsgericht für rechtswidrig erklärt wurden. (tom)

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (7)

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  • pingoballino1955

    Justizia ist ein seltsames oft für den Normalbürger.in ein unverständliches Geflächt von seltsamen Gerichtsurteilen! Ich finde Dr. JOHANNES FRAGNER UNTERPERTINGER gut,damit ist alles gesagt!

    • heracleummantegazziani

      Sie haben schon verstanden, dass das von der Gemeinde veranstaltete Referendum und das daraus abgeleitete Pestizidverbot aber dennoch rechtswidrig bleibt?
      Das Kassationsgericht hat den Prozess gegen das Promotorenkomitee genau aus diesem Grund abgewiesen, d.h. jedes Urteil ist unsinnig, wenn die Voraussetzungen sowieso schon für rechtswidrig erklärt worden sind.

  • esmeralda

    die Frage ist weiterhin: konnte der Vormarsch der Apfelunternehmer in die schöne Malser Landschaft gestoppt werden und sind weitere Konflikte mit der traditionellen Berglandwirtschaft vorprogrammiert?

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