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Abgeänderte Anklage

Weil die Staatsanwaltschaft die Anklageschrift verschärft, können die Angeklagten im Prozess zur mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung in Gröden ein verkürztes Verfahren beantragen.

In einem Hauptverfahren wie diesem mit knapp hundert Zeugen spielen die Prozess- und Strafökonomie eine nicht unwesentliche Rolle: Will es sich die arg unterbesetzte Staatsanwaltschaft Bozen tatsächlich antun, einen Prozess mit mindestens einem Dutzend Verhandlungen durchzufechten? Und ist es für die drei angeklagten Kosovaren nicht vorteilhafter, für den Fall eines Schuldspruchs auf ein automatisches Drittel Strafnachlass zurückreifen zu können?

Diese beiden Fragen wurden gestern bei einer Zwischenverhandlung zum Prozess zur mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung in Gröden im Jänner 2023 eindeutig mit Ja beantwortet: Die Staatsanwaltschaft hat gestern angekündigt, die Anklage gegen die von 22 bis 27 Jahre alten Männer abzuändern, um damit einen Antrag der Verteidigung auf ein verkürztes Verfahren zu ermöglichen. Die Anklage wird sogar verschärft, indem die verminderte Abwehrfähigkeit des Opfers bei allen drei mutmaßlichen Vergewaltigungen geltend gemacht wird.

Die Verteidiger der drei Angeklagten akzeptieren dies, erhalten dafür aber die Möglichkeit auf der nächsten Verhandlung am 13. Mai den Antrag auf ein bedingtes verkürztes Verfahren einzubringen.

Ein verkürztes Verfahren wird im Normalfall auf der Grundlage der vorliegenden Akten abgewickelt, unter Bedingungen können – falls vom Gericht akzeptiert – neue Beweismittel vorgelegt oder bestimmte Zeugen angehört werden. Die Verteidigung strebt zweiteres an, um, aus ihrer Sicht, mehr Licht in die verworrene Geschichte zu bringen.

Allen voran will sie die 23-jährige Touristin aus Finnland, das mutmaßliche Opfer der Gruppenvergewaltigungen, noch einem hören. Die Frau, die in Stockholm lebt, hatte bereits im Mai vergangenen Jahres im Rahmen eines Beweissicherungsverfahrens am Bozner Landesgericht ausgesagt. Es gibt aber einige Unstimmigkeiten. Weiters wollen die drei Angeklagten selbst in den Zeugenstand treten. Sie haben bisher gegenüber den Ermittlern keinerlei Aussagen gemacht. Ihre Version wird lauten, dass es sich um einvernehmlichen Sex mit der Frau gehandelt habe, die sie in einem Après-Ski-Lokal in Wolkenstein getroffen hatten.

Möglicherweise werden die Verteidiger auch den Inhaber des Hotels unterhalb des Panider  Sattels in den Zeugenstand rufen, in dem eine Vergewaltigung stattgefunden haben soll. Videoaufnahmen des Hotels zeigen allerdings, wie das mutmaßliche Opfer dieses keineswegs traumatisiert wirkend wieder verlässt. (tom)

 

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