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Der Herr der Gemeinden

Franz Locher

Am Donnerstag  unterzeichnete Arno Kompatscher das Dekret über die Aufteilung der Aufgabenbereiche unter den Mitgliedern der Regionalregierung.

Der Präsident behält sich die Zuständigkeit für  nachstehende Sachgebiete vor:

Durchführungsbestimmungen; Beziehungen zu den Staatsorganen und zu interregionalen, staatlichen und europäischen Einrichtungen; institutionelle Angelegenheiten; Anwendung der Grundsätze betreffend Transparenz, Beteiligung, Vereinfachung, Ersatzerklärungen und Datenschutz; Formen der Zusammenarbeit zwischen den beiden Autonomen Provinzen im Einvernehmen mit der Vizepräsidentin – Stellvertreterin des Präsidenten; Beteiligung an Körperschaften und Kapitalgesellschaften; Umsetzung der Übertragung der Befugnisse betreffend die Verwaltungs- und Organisationstätigkeit zur Unterstützung der Gerichtsämter; Regionalbefugnisse in Sachen Friedensgerichte; Amtsblatt der Region; Ordnung des Feuerwehrdienstes, der Kreditanstalten regionalen Charakters, der Grundbücher und des Genossenschaftswesens; Ordnung der Handelskammern.

In die Zuständigkeit der Vizepräsidentin Giulia Zanotelli fallen die Haushaltsangelegenheiten, die Ordnung der Regionalämter und des zugeordneten Personals, das Vermögen und die Digitalisierung sowie die Formen der Zusammenarbeit zwischen den beiden Autonomen Provinzen im Einvernehmen mit dem Präsidenten.

Vizepräsident und Assessor Franz Thomas Locher ist für nachstehende Bereiche zuständig:

Ordnung der örtlichen Körperschaften und der entsprechenden Gebietsabgrenzungen, einschließlich der Errichtung von neuen Gemeinden sowie der Änderungen deren Gebietsabgrenzungen und Benennungen; Ordnung des Personals der Gemeinden, Volksbegehren und Volksbefragungen betreffend die Regionalgesetze; Wahl der Gemeinderäte; Ordnung der halbregionalen Körperschaften; Meliorierungsbeiträge in Zusammenhang mit öffentlichen Arbeiten, die von anderen öffentlichen Körperschaften im Gebiet der Region durchgeführt werden; Enteignungen aus Gründen der Gemeinnützigkeit, soweit sie nicht Arbeiten betreffen, die vorwiegend und un­mittelbar zu Lasten des Staates gehen und soweit sie nicht die Sachgebiete betreffen, für die die Provinzen zuständig sind.

Franz Locher verwaltet somit das wichtigste Ressort in der Region.

In die Zuständigkeit von Assessor Angelo Gennaccaro fallen die Maßnahmen im Sinne des Vereinheitlichten Textes der Regionalgesetze betreffend Initiativen zur Förderung der europäischen Integration und Verfügungen für die Durchführung besonderer Tätigkeiten von regionalem Belang betreffend die Aufwertung der ethnischen Minderheiten sowie die Maßnahmen zugunsten von Völkern der Nicht-EG-Länder.

Die Zuständigkeit von Assessor Carlo Daldoss umfasst nachstehende Bereiche: Maßnahmen zugunsten der Familie auf dem Sachgebiet der Ergänzungsvorsorge und der Sozialversicherungen; Maßnahmen zur Unterstützung der Zusatzvorsorge, um die Entwicklung der Zusatzrenten zu fördern; Pensplan und Zusatzrenten; Ordnung der öffentlichen Fürsorge- und Wohlfahrtseinrichtungen (ÖFWE) und der öffentlichen Betriebe für Pflege- und Betreuungsdienste (ÖBPB).

Assessor Luca Guglielmi ist für den Schutz und die Förderung der zimbrischen, fersentalerischen und ladinischen Sprachminderheit der Autonomen Region Trentino-Südtirol zuständig.

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