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Das letzte Rennen

Die Anwälte von Alex Schwazer erwägen nach dem Nein des Sportschiedsgerichts CAS zu einer Reduzierung seiner achtjährigen Wettkampfsperre nun einen Gang vor das Schweizerische Bundesgericht.  

Von Thomas Vikoler 

Dass das Sportschiedsgericht CAS seine Entscheidung nicht wie üblich eine Woche nach dem Termin in Lausanne bekanntgegeben hatte, sondern damit weitere Tage auf sich warten ließ, wertete Gerhard Brandstätter zunächst als gutes Zeichen. Auch die Fragen, welche der Deutsche Ulrich Haas, einer der drei Schiedsrichter, in der Verhandlung gestellt hat.

Doch am Freitag folgte – wieder einmal – die kalte Dusche: Der CAS hat die Beschwerde von Geh-Olympiasieger Alex Schwazer gegen die Entscheidung der Ethikkommission (Athletic Integrity Unit) des Leichtathletik Weltverbandes World Athletics vom vergangenen November, ihm keine Reduzierung der achtjährigen Wettkampfsperre zuzugestehen, abgewiesen.

Das bedeutet: Die am 11. August 2016 gegen Schwazer während der Olympiade in Rio ausgesprochene Strafe wegen des positiven Testosteron-Befunds läuft am 11. August 2024 aus, dem letzten Tag der Olympiade in Paris, die am 16. Juli beginnt.

Zu früh für Schwazer, der weiter an seinem Olympia-Comeback arbeitet, sich aber zuvor qualifizieren müsste. „Eine neunprozentige Reduzierung der Sperre hätte gereicht, um in den Wettkampfsport zurückzukehren“, ärgert sich Brandstätter und spricht von einer „Viecherei“.

Wie bereits im Antrag an die Athletic Integrity Unit, haben die Anwälte Schwazers vor dem CAS auf den Paragraphen 10.7.1 des Antidoping-Kodex hingewiesen, der eine Herabsetzung einer Wettkampfsperre von bis zu 50 Prozent vorsieht. Und zwar für jene Athletinnen und Athleten, die Informationen im Kampf gegen Doping liefern (so wie es Schwazer nach seiner ersten Dopingsperre von 2012 in Bezug auf russische Athleten getan hat).

Der CAS befand nun wie die Ethikkommission des Welt-Leichtathletikverbandes, dass der mittlerweile 39-Jährige keinen Skonto verdient und folglich nicht zur Aufklärung von Doping-Vergehen beigetragen hat.

Doch wer glaubt, dass Schwazer nun aufgibt, täuscht sich. Laut seinem Bozner Anwalt Brandstätter erwägt er nun einen Gang vor das Schweizerische Bundesgericht, der Berufungsinstanz für Entscheidungen des Sportgerichtshof. Beide Institutionen haben ihren Sitz in Lausanne.

Zunächst aber muss die Urteilsbegründung des CAS abgewartet werden. Je früher diese kommt, desto besser – die Zeit in diesem letzten Wettlauf Schwazers um Olympia ist ohnehin äußerst knapp. Wie bereits vor seinem sensationellen Comeback im Jahre 2016, als sich der Geher aus Kalch kurzfristig für die Olympiade in Rio qualifizierte, müsste dies bis spätestens Ende Mai geschehen.

Der Olympiasieger über 50 Kilometer von Peking im Jahre 2008 hat seit knapp acht Jahren keinen Wettkampf mehr bestritten.

Parallel zum Versuch, die achtjährige Wettkampfsperre herabgesetzt zu bekommen, läuft ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, wo eine entsprechende Klage Schwazers gegen die vom CAS ausgesprochene Acht-Jahres-Sperre anhängig ist. Doch in Straßburg mahlen die Mühlen erfahrungsgemäß langsamer als in Lausanne.

Die Antidoping-Weltagentur WADA hat die jüngste Entscheidung des CAS zum Fall Schwazers in einer Pressemitteilung ausdrücklich begrüßt. Mit dem Hinweis, dass nun „für die Athleten und für einen gesunden Sport Recht gesprochen“ worden sei.

 

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