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„Qualitätssiegel für KI“

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Thomas Schnitzer, Experte im Internetrecht, hält das neue EU-Gesetz für den Einsatz von KI für einen Garanten, um auch gegenüber technisch überlegenen Staaten konkurrenzfähig zu bleiben. 

Tageszeitung: Herr Schnitzer, das europäische Parlament hat kürzlich ein Gesetz für den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) erlassen. Es ist die weltweit erste staatliche Regulierung. Werden andere Staaten folgen?

Thomas Schnitzer: Europa hat hier den ersten Schritt gesetzt, ist weltweit federführend. Ich gehe davon aus, dass die westlichen Demokratien folgen werden, wohingegen es in den diktatorischen Staaten wahrscheinlich eine solche Regelung nicht geben wird.

Mit dem neuen EU-Gesetz, dem AI-Act, wird geregelt, wofür KI in der EU verwendet werden darf und unter welchen Bedingungen. Gibt das EU-Parlament damit den Weg frei für eine Verschärfung der KI-Regeln?

Die europäischen Gesetze zielen darauf ab, unsere Grundrechte, die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit zu schützen. China wird das nicht tun und hat es als autoritäres Regime auch nicht nötig, die KI so zu regeln, dass sie die Grundrechte der Bürger schützen kann. China ist der EU technisch bereits sehr weit voraus. Auch Amerika wird wahrscheinlich versuchen, die technischen Standards hier sehr hoch zu halten, um auf dem weltweiten Markt konkurrenzfähig zu bleiben, zum Beispiel hält sich Elon Musk an sehr wenige demokratische Regeln. Europäische Firmen werden dadurch wahrscheinlich ins Hintertreffen geraten. Vermutlich aber werden sich auch die amerikanischen Bürger wehren und einen höheren Schutz einfordern, demgegenüber es in China nicht möglich sein wird.

Wird die europäische KI-Branche durch dieses Gesetz also in ihrer weiteren Entwicklung ausgebremst und wird international zurückfallen?

Viele Staaten sind der EU technisch gesehen bereits voraus. Der Vorteil dieser EU-Verordnung ist, dass sie in allen Mitgliedsländern gelten wird, sich alle daran halten müssen. Dies kann ein Wettbewerbsvorteil sein, wenn die KI vernünftig eingesetzt wird. Wenn etwas aus Europa kommt, weiß der Bürger, der Verbraucher, der Käufer gleich, was er kauft. Wenn dagegen nichts geregelt ist, ergibt sich vielleicht ein kleiner technischer Vorteil, aber man stößt dafür auf andere Grenzen, von denen wir erst sehen müssen, wie sie sich darstellen. Wenn KI also aus der EU kommt, wäre das wie ein Qualitätssiegel. Es kann sein, dass dieses Gesetz über die KI ein Ausgangspunkt sein wird für ein neues Modell des Regierens – immer aufgebaut auf Technologie, die sich stetig weiterentwickelt.

Werden KI-Systeme durch die Gesetzgebung damit tatsächlich transparent und können von Menschen überwacht werden?

In dieser europäischen Verordnung ist ein europäisches Amt für KI vorgesehen, welches die Aufgabe hat, die Unternehmen bei der Einhaltung dieser neuen Vorschriften zu kontrollieren, aber vor allem zu unterstützen. Die Unterstützung besteht darin, dass die Entwicklung der KI so gestaltet werden muss, dass unsere europäischen Werte geschützt werden und im Vordergrund stehen.

Insgesamt soll es für die Anwendung von KI vier Risikogruppen geben …

Grundsätzlich sieht das Gesetz vor, dass die Kontrolle umso höher ist, je höher das Risiko für die Gesellschaft ist. Wenn man in einem Äpfelsortierungssystem in Südtirol KI einsetzen will, um kleine von großen oder rote von grünen Äpfeln zu unterscheiden, dann wird hier das Risikoniveau sehr niedrig sein und wird auch durch Gesetze nicht behindert und die KI eingesetzt werden, um die menschliche Entwicklung voranzutreiben. Wenn aber natürlich mit Hilfe von KI ein Arbeiter an seinem Arbeitsplatz kontrolliert werden soll, überwacht werden soll, wie ein Mitarbeiter gelaunt ist, also ein Emotionserkennungssystem am Arbeitsplatz oder in der Schule eingesetzt wird, mit Hilfe dessen soziales Verhalten bewertet werden kann, dann ist so ein System verboten. Wenn andererseits zum Beispiel ein Terroranschlag mit Hilfe von KI verhindert werden soll, dann ist laut der EU-Verordnung bereits jetzt eine gerichtliche Genehmigung für ihren Einsatz notwendig und die muss mit einer Straftat in Verbindung stehen.

Halten Sie grundsätzlich dieses Gesetz für sinnvoll oder wurde etwas außer Acht gelassen?

Ich finde es sehr wichtig, dass Europa diesen Schritt gemacht hat und auch die Einstufung in die verschiedenen Risikogruppen halte ich für in Ordnung. Eine neue Technik kann man nicht einfach verbieten. KI wird uns in bestimmten Bereichen sehr viele Vorteile bringen und daher ist es gut, dass Europa nun gemeinsam daran arbeiten kann und bestimmte Standards im Rahmen eines Qualitätssiegels erarbeiten kann. Darüber hinaus ist es wichtig, dass diese Hochrisikosysteme eine gesetzliche Regelung erhalten. Insgesamt halte ich die EU-Verordnung für ein gelungenes Werk.

Interview: Sandra Fresenius

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