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Doppelte Bestrafung

Foto: Sabes

Weil sie ihre dritte Covid-Impfung nicht machte, fordert das Land eine Ärztin zur Rückzahlung ihres Stipendiums für die Facharztausbildung auf. Ist das gerechtfertigt?

von Markus Rufin

Die Pandemie war verbunden mit vielen unliebsamen Entscheidungen. Eine davon ist mit Sicherheit die Impfpflicht für besonders sensible Berufsgruppen wie Ärzte oder Pfleger. Wer sich nicht gegen Covid impfen und später auch nicht Boostern ließ, wurde von seiner Arbeit suspendiert. Das galt auch für Ärzte, die sich noch in Ausbildung befanden.

Besonders für diese ist eine nicht erfolgte Impfung offenbar folgenschwer, wie ein Fall, den die Landtagsabgeordnete Renate Holzeisen nun publik macht, aufzeigt. Die betroffene Ärztin hatte im Rahmen eines zwischen dem Land und der Universität Triest abgeschlossenen Abkommens ihre Facharztausbildung in Neurologie dort angetreten. Für die Dauer des Stipendiums hat sie ein Stipendium vom Land erhalten. Dies ist eine der Maßnahmen des Landes, um mehr Ärzte in Südtirol zu beschäftigen. Ärzte erhalten während der Ausbildung ein Stipendium zur Deckung der Lebenshaltungskosten, solange sie sich dazu verpflichten, in den kommenden Jahren in Südtirol zu arbeiten.

Das Land fordert nun aber die Rückzahlung dieses Stipendiums. Insgesamt handelt es sich um eine Summe von rund 27.000 Euro. Das Land wirft ihr vor, die Bedingungen für das Studiums nicht erfüllt zu haben, weil sie ihre Ausbildung nicht beendete. So einfach ist es allerdings nicht.

Lesen Sie den gesamten Artikel in der Dienstags-Ausgabe der TAGESZEITUNG.

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