„Totalitäre Vorschrift“
Das Wahlbestätigungsausschuss des Landtages hat sich mit dem Fall Renate Holzeisen befasst. Was die Betroffene sagt.
Ein laufendes Gerichtserfahren einer Abgeordneten mit dem Land wäre ein Grund für eine Unvereinbarkeit mit dem Amt als Abgeordnete. Dieses ist im Fall Holzeisen aber bis zum Urteil des Verfassungsgerichtshofs ausgesetzt. „Die Entscheidung ist deshalb vertagt worden. Wir wollen das Recht auf Entscheidung gewährleisten“, so Vorsitzende Foppa.
Der Wahlbestätigungsausschuss, der zum Zweck der Wahlbestätigung mit der Überprüfung der juridischen Positionen der Abgeordneten beauftragt ist, traf sich am Donnerstag zu einer Anhörung der Abgeordneten Renate Holzeisen (VITA). Ziel des Gesprächs war es, so Ausschussvorsitzende Brigitte Foppa, „ihre Position in Bezug auf einen laufenden Rechtsstreit mit dem Land zu klären, der einen Grund für die Unvereinbarkeit darstellen würde“.
Wie die Vorsitzende Foppa berichtet, handle es sich laut Holzeisen um einen Rekurs, den sie aufgrund von erhaltenen Sanktionen eingelegt habe.
Das Verfahren sei derzeit ausgesetzt, bis der Verfassungsgerichtshof in dieser Angelegenheit entschieden habe. „Die Aussetzung des Verfahrens“, so Foppa, „hindert die Abgeordnete Holzeisen daran, sich zu entscheiden, ob sie den Rekurs zurückziehen oder ihr Amt als Abgeordnete niederlegen möchte. Ersteres ist nicht möglich, solange das Verfahren ausgesetzt ist. Wir als Ausschuss wollen jedoch das Recht auf Entscheidung gewährleisten. Deshalb wurde das weitere Vorgehen in dieser Angelegenheit vorerst ausgesetzt“.
Der Ausschuss trifft sich Ende März zu seiner nächsten planmäßigen Sitzung Ende März und wird dort den Zwischenbericht der Arbeiten beschließen.
Renate Holzeisen nahm am Donnerstagnachmittag in einer Aussendung Stellung.
Darin heißt es:
„Bekanntlich war es in Südtirol (im Gegensatz zum restlichen Italien) während der sog. pandemischen Zeit nicht erlaubt, sich im Freien ohne Maske unter die Menschen zu begeben.
Diese totalitäre, jeglicher wissenschaftlichen Evidenz entbehrende Vorschrift hatte der Landeshauptmann Arno Kompatscher verfügt.
Maßnahmen, die Grundrechte verletzten und ,jeglicher Rationalität und Verhältnismäßigkeit entbehren, sind klar verfassungswidrig!
In der Tat haben umfangreiche Cochrane-Studien längst schon bewiesen, dass die Verpflichtung des Maskentragens jeglicher Evidenz entbehrt, und letztendlich zu physischen und psychischen Schäden insbesondere bei Kindern führt.
Ich habe als Rednerin und für den Kampf gegen solche totalitäre Maßnahmen seit 2020 eintretende Rechtsanwältin gemeinsam mit anderen Südtirolern im Mai 2021 auf den Talferwiesen und im Juni und Juli 2021 auf dem Waltherplatz an Demonstrationen friedlicher Bürger (von Senioren bis hin zu jungen Eltern mit Kleinkindern) gegen die totalitären Maßnahmen auch der Südtiroler Landesregierung logischerweise ohne Maske teilgenommen.
Dafür wurden mir und vielen anderen Südtirolern für die Nichteinhaltung der totalitären vom Landeshauptmann eingeführten Verpflichtung der Maske im Freien eine Geldstrafe in Höhe von jeweils Euro 400.- auferlegt.
Dagegen habe ich und viele Südtiroler Rekurs eingereicht.
Es steht jedem Bürger laut Art. 24 Verfassung das Grundrecht zu, sich gegen eine Strafe zu wehren! Erst recht bei offenkundig totalitären menschenverachtenden Maßnahmen!
Das Landesgesetz Nr. 4/2020 wurde vom Landesgericht Bozen an den Verfassungsgerichtshof verwiesen, weil sich die Frage gestellt hat, ob der Landeshauptmann überhaupt die notwendige Kompetenz für die Einführung solcher Maßnahmen hatte. Und als Konsequenz wurden sämtliche behängenden Prozesse, in denen es um die Anfechtung von Strafen geht, die aufgrund dieses Landesgesetzes Nr. 4/2020 verhängt wurden, im Sinne von Art. 295 Ital. ZGB ausgesetzt.
So auch die Verfahren, die behängen, weil ich mich gegen die Strafen mit Rekurs, in Ausübung des mir laut Art. 24 Ital. Verfassung als Bürgerin zustehenden Grundrechtes (auch wenn ich zur Landtagsabgeordneten gewählt wurde) eingereicht habe.
Es ist allein schon der Gedanke, dass ein Landtagsmandat mit einer konsequenten Verteidigung der Menschenrechte (auch des eigenen!) unvereinbar sei, absurd und führt letztendlich dieses totalitäre Regime ex post in einer sich aufbauenden Posse ad absurdum!“
Kommentare (15)
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