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„Totalitäre Vorschrift“

Renate Holzeisen

Das Wahlbestätigungsausschuss des Landtages hat sich mit dem Fall Renate Holzeisen befasst. Was die Betroffene sagt.

Ein laufendes Gerichtserfahren einer Abgeordneten mit dem Land wäre ein Grund für eine Unvereinbarkeit mit dem Amt als Abgeordnete. Dieses ist im Fall Holzeisen aber bis zum Urteil des Verfassungsgerichtshofs ausgesetzt. „Die Entscheidung ist deshalb vertagt worden. Wir wollen das Recht auf Entscheidung gewährleisten“, so Vorsitzende Foppa.

Der Wahlbestätigungsausschuss, der zum Zweck der Wahlbestätigung mit der Überprüfung der juridischen Positionen der Abgeordneten beauftragt ist, traf sich am Donnerstag zu einer Anhörung der Abgeordneten Renate Holzeisen (VITA). Ziel des Gesprächs war es, so Ausschussvorsitzende Brigitte Foppa, „ihre Position in Bezug auf einen laufenden Rechtsstreit mit dem Land zu klären, der einen Grund für die Unvereinbarkeit darstellen würde“.

Wie die Vorsitzende Foppa berichtet, handle es sich laut Holzeisen um einen Rekurs, den sie aufgrund von erhaltenen Sanktionen eingelegt habe.

Das Verfahren sei derzeit ausgesetzt, bis der Verfassungsgerichtshof in dieser Angelegenheit entschieden habe. „Die Aussetzung des Verfahrens“, so Foppa, „hindert die Abgeordnete Holzeisen daran, sich zu entscheiden, ob sie den Rekurs zurückziehen oder ihr Amt als Abgeordnete niederlegen möchte. Ersteres ist nicht möglich, solange das Verfahren ausgesetzt ist. Wir als Ausschuss wollen jedoch das Recht auf Entscheidung gewährleisten. Deshalb wurde das weitere Vorgehen in dieser Angelegenheit vorerst ausgesetzt“.

Der Ausschuss trifft sich Ende März zu seiner nächsten planmäßigen Sitzung Ende März und wird dort den Zwischenbericht der Arbeiten beschließen.

Renate Holzeisen nahm am Donnerstagnachmittag in einer Aussendung Stellung.

Darin heißt es:

Bekanntlich war es in Südtirol (im Gegensatz zum restlichen Italien) während der sog. pandemischen Zeit nicht erlaubt, sich im Freien ohne Maske unter die Menschen zu begeben.

Diese totalitäre, jeglicher wissenschaftlichen Evidenz entbehrende Vorschrift hatte der Landeshauptmann Arno Kompatscher verfügt.

 

Maßnahmen, die Grundrechte verletzten und ,jeglicher Rationalität und Verhältnismäßigkeit entbehren, sind klar verfassungswidrig!

In der Tat haben umfangreiche Cochrane-Studien längst schon bewiesen, dass die Verpflichtung des Maskentragens jeglicher Evidenz entbehrt, und letztendlich zu physischen und psychischen Schäden insbesondere bei Kindern führt.

Ich habe als Rednerin und für den Kampf gegen solche totalitäre Maßnahmen seit 2020 eintretende Rechtsanwältin gemeinsam mit anderen Südtirolern im Mai 2021 auf den Talferwiesen und im Juni und Juli 2021 auf dem Waltherplatz an Demonstrationen friedlicher Bürger (von Senioren bis hin zu jungen Eltern mit Kleinkindern) gegen die totalitären Maßnahmen auch der Südtiroler Landesregierung logischerweise ohne Maske teilgenommen.

Dafür wurden mir und vielen anderen Südtirolern für die Nichteinhaltung der totalitären vom Landeshauptmann eingeführten Verpflichtung der Maske im Freien eine Geldstrafe in Höhe von jeweils Euro 400.- auferlegt.

Dagegen habe ich und viele Südtiroler Rekurs eingereicht.

Es steht jedem Bürger laut Art. 24 Verfassung das Grundrecht zu, sich gegen eine Strafe zu wehren! Erst recht bei offenkundig totalitären menschenverachtenden Maßnahmen!

Das Landesgesetz Nr. 4/2020 wurde vom Landesgericht Bozen an den Verfassungsgerichtshof verwiesen, weil sich die Frage gestellt hat, ob der Landeshauptmann überhaupt die notwendige Kompetenz für die Einführung solcher Maßnahmen hatte. Und als Konsequenz wurden sämtliche behängenden Prozesse, in denen es um die Anfechtung von Strafen geht, die aufgrund dieses Landesgesetzes Nr. 4/2020 verhängt wurden, im Sinne von Art. 295 Ital. ZGB ausgesetzt.

So auch die Verfahren, die behängen, weil ich mich gegen die Strafen mit Rekurs, in Ausübung des mir laut Art. 24 Ital. Verfassung als Bürgerin  zustehenden Grundrechtes (auch wenn ich zur Landtagsabgeordneten gewählt wurde) eingereicht habe.

Es ist allein schon der Gedanke, dass ein Landtagsmandat mit einer konsequenten Verteidigung der Menschenrechte (auch des eigenen!) unvereinbar sei, absurd und führt letztendlich dieses totalitäre Regime ex post in einer sich aufbauenden Posse ad absurdum!“

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (15)

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  • hermannh

    Wer hat die Frau gewöhlt??? Die sollte die Gerichtsspesen selber zahlen.

    Aus Corona hat sie ihr Geschäftsmodel gemacht

    • leser

      herrmanh
      mach dir keine siegen due kann mehr bezahlen als du
      scheint noch nicht bei dur angekommen zu sein dass ihren rekurs alle ausser du svpschaf verstanden haben und sie bereits überall recht bekommen hat
      wärs die deeg gewesen hättest du freude gell
      aber deine svpschafe haben ja nie verstanden um was es geht

      aber jetzt kannst du ja als kämpfer fpr bodentruppen in die ukraine gehen wenn makron und scholz es schafft diesen wunsch durchzubringen
      ist auch sicher im interesse der svp oder

      • hermannh

        ummagumma und opi: Es ist nett wenn Du Dich unter anderem Nickname selber lobst 🙂

        Im Herbst habt Ihr den Turbo-Impfer-Sleiter vom Kölle-Team hochgelobt, jetzt die Dame die genau das Gegenteil verkörpert… Für was steht Ihr denn??? Nur fürs Eiern!

        Tatsache ist dass sowohl Sleiter als auch die Dame durch Corona gut verdient haben (er durchs Impfen / sie wäre ohne Corona nicht im Landtag. Ob dann beide von ihrer Sache überzeugt sind oder ob es nur ein Geschäftsmodel ist, sei dahingestellt.

        • leser

          herrman
          die meisten sitzen im landtag nur wegen der mind.7000 winken und das ist parteiübergreifend
          wobei ich glaube dass holzeisen eine der wenigen ist die in der lage ist darauf zu verzichten
          geb dir recht es ist schwer nachvollziehbar warum sie sich das antut
          vielleicht aus verletzung ihrer person

          • hermannh

            leser: na ja, 7000 Euro wird sie nicht wegwerfen, also von „antun“ ist da nicht die Rede. So streng ist dann die Arbeit als Opposition nicht, ein leicht verdientes Geld ohne Verantwortung und Schuld ist sowieso immer die Regierung.

            Außerdem verdient sie wohl als „Corona“-Anwältin extra. Wer sagt, dass sie das selber glaubt, was sie sagt… Corona ist halt ein super-Geschäftsmodel für beide Seiten

      • heracleummantegazziani

        Überall Recht bekommen? Wo denn, wenn das Verfahren eben noch läuft? Und die anderen Prozesse, die sie vor dem Arbeitsrichter angestrengt hat, hat sie auch alle verloren. Gewaltig wie ihr die Wahrheit biegt.

  • ummagumma

    Ach Hermelinchen, nur Trottel wie du lassen sich zu solchen dummen Äuserungen hinreißen. Denke kaum dass sie es nötig hat sich als Rechtsanwältin auf diese Art zu bereichern. Von den Typen haben wir schon zur genüge in der Volksverarscher- Partei.

  • heracleummantegazziani

    Und schon wieder der Verweis auf die „Cochrane-Studie“, obwohl Cochrane selbst die so genannten Ergebnisse dieser Sudie (die eigentlich keine Studie ist, sondern eine Meta-Review), in ihrer Bedeutung einschränkt und zwar sowohl was die Anzahl der Covid-bezogenen Studien betrifft (die Mehrzahl betrifft Übertragung von Influenza- und anderen Erkältungsviren), als auch die Anlage und die Voraussetzungen der verschiedenen Studien. Die Vertrauenswürdigkeit der Evidenzgrundlage für diese Ergebnisse schätzt Cochrane lediglich als moderat (!) ein.
    Holzeisen weiß das ganz genau und betet diesen Stumpfsinn ungehindert weiter. Wie lange will man hier noch tatenlos zuschauen?

    Kann gerne von jedem Leser selbst überprüft werden:
    https://www.cochrane.de/news/cochrane-review-zum-nutzen-von-masken-gegen-atemwegsinfektionen

    Übrigens könnte Holzeisen laut Zivilprozessordnung ganz leicht auf die Fortsetzung des Zivilverfahrens verzichten, Ausetzung oder nicht. Das scheint bei den Mitgliedern des Wahlbestätigungsausschusse nicht angekommen zu sein.

  • frechdachs

    Unabhängig davon, ob Frau Holzeisen Recht hat oder nicht, ist eine Norm, die das Ausüben eines Grundrechts (der Verteidugung) mit Nicht-Wählbarkeit verbindet, nicht eines demokrartischen Staates würdig.

  • frechdachs

    Nun Recht ist, wird wohl das Verfassungsgericht oder der E. Gerichtshof entscheiden, auf dass die Rechtslage (sic) den fundamentalen Rechtsprinzipien und Menschenrechten anpasst. Zum Glück; sonst bekäme man das Gefühl, unter Putin oder Orban zu leben

  • frechdachs

    Nun, was Recht ist, …

  • dn

    Bei all den Pfeifen im Flohmark, äh Landtag, schadet eine Holzeisen nicht.

  • vinschgermarille

    Was für eine Trulla …Entschuldigung für den Ausdruck, er passt halt für diese Dame wie der Deckel zum Topf.

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