Die Spesen-Könige
Welche Abgeordneten am meisten auf Steuerzahlerkosten unterwegs waren – und welche auf die Spesenrückvergütung verzichtet haben.
von Matthias Kofler
Die Geldbeträge können sich sehen lassen: Ein Abgeordneter zum Südtiroler Landtag hat das Anrecht, sich monatlich über den Regionalrat Auslagen im Höchstausmaß von 799,44 Euro rückvergüten zu lassen. Darunter fallen Fahrkarten für Reisen mit öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln, einschließlich Flugzeuge und Schiffe, das Kilometergeld in Höhe von 33 Prozent des Preises für bleifreies Benzin (60 Cent pro Kilometer), Autobahngebühren für die angegebenen Autobahnstrecken, Parkplatzgebühren, Taxi, Mahlzeiten, sowohl in Italien als auch im Ausland, bis zu einem Höchstausmaß von 90 Euro täglich, Unterkunft und Frühstück bis zu einem Höchstausmaß von 220 Euro täglich sowie Einschreibegebühren bis zu einem Höchstausmaß von 30 Prozent auf den Jahreshöchstbetrag von 9.414,34 Euro.
Über den Landtag kann der oder Abgeordnete weitere 8.000 Kilometer im Jahr für Fahrten abrechnen, die er in Ausübung seines Mandats bestritten hat. Da 2023 Wahlen anstanden und der „alte“ Landtag am 12. November aufgelöst wurde, lag die Obergrenze ausnahmsweise bei 6.926,03 Kilometer. Laut einem Beschluss des Regionalrats müssen Fahrten innerhalb der Region nicht belegt werden – es reicht eine simple Eigenerklärung. Belegt werden müssen nur die Fahrten außerhalb der Region, und zwar in Form einer Dokumentation der befahrenen Autobahnstrecken oder anderer Unterlagen (zum Beispiel Tankbelege). Der Fall der ehemaligen SVP-Landtagsabgeordneten Jasmin Ladurner hat gezeigt, dass es zu Abrechnungsfehlern kommen kann, wenn Mandatare ihre Ausgaben nicht belegen müssen. Zudem haben die Mandatare die Möglichkeit, den vom Regionalrat vorgesehenen Jahreshöchstbetrag von 9.000 Euro im Voraus ausbezahlt zu bekommen.
In der abgelaufenen Legislaturperiode war der damalige Landtagspräsident Sepp Noggler (SVP) mit dem Vorhaben, die Spesenrückvergütungen abzuschaffen, gescheitert. Die Reform hätte den bürokratischen Aufwand für die Abgeordneten und für die Ämter verringert, argumentierte der Vinschger. Die Opposition wiederum hegte den Verdacht, dass die SVP-Vertreter nicht mehr mit ihren Ausgaben in der Zeitung erscheinen wollten. Denn als Ausgleich für die gestrichene Möglichkeit der Spesenrückvergütung sollte ein steuerfreies Tagegeld von 2.164 bis 2.941 Euro eingeführt werden, das jedem Abgeordneten automatisch aufs Konto überwiesen worden wäre.
Doch wie viel „kostet“ ein Volksvertreter eigentlich den Landtag bzw. Regionalrat?
Ein Blick auf die Spesenabrechnungen aus dem Wahl-Jahr 2023 zeigt: Abgeordneter ist nicht gleich Abgeordneter. Mittlerweile hat es sich eingebürgert, dass ein großer Teil der Volksvertreter – 14 von 35 – zur Gänze auf dieses Politiker-Privileg verzichtet.
Im abgelaufenen Jahr haben „nur” fünf Oppositionelle ihre Auslagen abgerechnet: die STF-Frontfrau Myriam Atz-Tammerle (1.271,00 Euro), der Ex-Freiheitliche Andreas Leiter Reber (2.454,60 Euro), der PD-Vertreter Sandro Repetto (1.311,06 Euro), der Grillino Diego Nicolini (180 Euro) sowie der Grüne Hanspeter Staffler (2.056,36 Euro). In den Reihen des Team K, der stärksten Oppositionsfraktion im Hohen Haus, gab es keinen einzigen Spesen-Abrechner.
In der Mehrheit hat man weniger Berührungsängste mit den Fahrtspesen auf Steuerzahlerkosten: 2023 hießen die Spesen-Könige, wie so oft in der abgelaufenen Legislaturperiode, Gert Lanz mit sage und schreibe14.589,94 Euro, Sepp Noggler mit 13.533,89 Euro und Daniel Alfreider mit 8.550,05 Euro. Ein beachtlicher Teil der Viel-Abrechner, etwa Manfred Vallazza (6.603,61Euro) oder Helmut Tauber (8.039,20 Euro), haben den Wiedereinzug ins Landesparlament verpasst. Komplett aus der Reihe tanzten Waltraud Deeg, Massimo Bessone und Paula Bacher mit je 0 Euro. Die Brixnerin Bacher, die sich am Sonntag um ein Mandat im Gemeinderat der Bischofsstadt bemüht, verzichtete zudem auf die Funktionszulage als Präsidentin der 4. Gesetzgebungskommission im Wert von 800 Euro netto.
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