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„Basis ist gelegt“

Mit der genehmigten Durchführungsbestimmung ist der Weg frei für ein eigenes Landesregister fürs Ehrenamt in Südtirol. Das Aufatmen bei den Vereinen ist groß – auch wenn es noch ein langer Weg ist.

von Sandra Fresenius

„Es ist schon eine große Möglichkeit, die der Staat dem Land Südtirol hier einräumt“, freut sich Ulrich Seitz, Direktor des Dienstleistungszentrums für das Ehrenamt in Südtirol, über die genehmigteDurchführungsbestimmung für das Ehrenamt durch den Ministerrat in Rom.

Vor der Reform des sog. Dritten Sektors gab es Bestimmungen in staatlichen Gesetzen, die steuerliche Begünstigungen vorgesehen hatten, wenn Vereine und Organisationen in ein staatliches Verzeichnis eingetragen waren. Parallel dazu gab es auch ein Landesregister mit genau denselben einfachen Zulassungsvoraussetzungen. Wer also in das Landesregister eingetragen war, konnte demnach auch in das staatliche Register eingetragen werden. „Aufgrund der einfachen Zugangsvoraussetzungen für das staatliche Register gab es italienweit viel Missbrauch, denn kommerzielle Tätigkeiten wurden als Vereins- und ehrenamtliche Tätigkeiten deklariert, um die steuerlichen Begünstigungen in Anspruch zu nehmen“, erklärt Landeshauptmann Arno Kompatscher.

Daraufhin hat der Staat mit der Reform des Dritten Sektors die Regeln zur Aufnahme in das staatliche Register verschärft und den Vereinen fortan viel bürokratischen Aufwand abverlangt, um in das staatliche Registeraufgenommen werden zu können. Zwar konnte eine Vereinstätigkeit auch weiterhin bei Eintrag lediglich ins Landesverzeichnis mit seinen fortbestehenden leichteren Regelungen ausgeübt werden, aber steuerlichenVergünstigungen blieben mit einem Eintrag in das staatliche Register verknüpft. Und das hat im Südtiroler Vereinswesen zu großem Unmut geführt.

Jetzt aber die gute Nachricht für Südtirols Ehrenamt, denn mit der genehmigten Durchführungsbestimmung wurde ein wichtiger Schritt hin zu einem eigenen Landesregister gemacht. „Es wird immer wieder behauptet, dass wir hier Autonomie abgegeben hätten, aber das war immer staatliche Zuständigkeit und der Staat hat für sein Verzeichnis seine Regeln geändert“, betont Landeshauptmann Arno Kompatscher. Rund 2.300 Südtiroler Vereine sind in das staatliche Register eingetragen, etwa 200 bis 300 auf dem Weg dorthin, während 1.700 nicht für die nationale Regelung optiert haben. Deshalb hat sich die Landesregierung um ein Landesverzeichnis bemüht, das nicht mit einem Landesgesetz, sondern mit einer Durchführungsbestimmung und damit einer staatlichen Norm verankert ist. „Die Durchführungsverordnung soll dazu dienen, Entlastungen für alle zu erwirken – auch für kleinste Vereine, die die großen Nutznießer dieser Verordnung sein werden“, erklärt Ulrich Seitz. „In der Durchführungsbestimmung ist festgelegt, dass wir unsere Landesbegünstigungen allein mit unserem einfachen Verzeichnis regeln können“, ergänzt der Landeshauptmann und erklärt: „Da es sich bei der Durchführungsbestimmung um eine staatliche Norm handelt, haben wir jetzt aber die Chance zur Verknüpfung. Die Basis ist gelegt, aber es wird noch ein hartes Stück Arbeit, die nächsten Schritte folgen zu lassen.“

Auch der stellvertretende Vorsitzende der SVP-Arbeitnehmer Andreas Pramstraller begrüßt die neue Durchführungsverordnung: „Vor diesem Hintergrund wird nicht nur die Vereinskultur gestärkt, sondern auch die Südtiroler Fest- und Kirchtagstradition – ein wichtiger Schritt zum Schutz und zur Stärkung unserer Südtiroler Kultur. Die Vereine sind das Rückgrat unserer Gesellschaft. Es wird nun wichtig sein, dass der eingeschlagene Weg konsequent zu Ende gegangen und der geschaffene Spielraum genutzt wird“, betont Pramstraller.

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