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„Ein Armutszeugnis“

Julia Unterberger

Die Senatorin Julia Unterberger spricht in Zusammenhang mit der „frauenlosen“ Regionalregierung von einem Trauerspiel.

Wie wichtig positive Maßnahmen für die Vertretung von Frauen sind, zeige das Beispiel Trentino-Südtirol, schickt Julia Unterberger voraus.

In der Provinz Trient ist im Wahlgesetz die geschlechtergerechte Vorzugsstimme vorgesehen: wenn mehrere Vorzugsstimmen abgegeben werden, so müssen diese auf beide Geschlechter aufgeteilt werden. Durch diese Maßnahme konnte der Frauenanteil im Landtag der Provinz Trient von 9 auf 14 angehoben werden. „Das ist ein Frauenanteil von 40 %“, rechnet die SVP-Senatorin vor.

Im Wahlgesetz für den Landtag in der Provinz Bozen finde sich hingegen keine Vorschrift zur geschlechtergerechten Vorzugsstimme. Daher stagniere die Frauenquote im Landtag, seit der Einführung der Pflicht, 30 % der KandidatInnen auf den Listen dem anderen Geschlecht vorzubehalten, bei 30 %. Bei den letzten Wahlen waren von 35 Gewählten 10 Frauen.

Betrachtet man hingegen den Frauenanteil in den Regierungen der beiden Provinzen, so schneidet Bozen mit 3 Frauen, im Gegensatz zu Trient mit 2 Frauen, deutlich besser ab, obwohl der Frauenanteil im Landtag von 40 % den von Bozen um 10. % übertrifft.

Warum?

„Weil es“, so Julia Unterberger in ihrer Stellungnahme, „im Wahlgesetz der Provinz Bozen eine Vorschrift gibt, wonach der Frauenanteil in der Landesregierung jenen des Landtages widerspiegeln muss. Im Wahlgesetz von Trient sucht man einen derartigen Passus vergeblich. Ansonsten müssten doppelt so viele Frauen, wie derzeit, in der dortigen Landesregierung sitzen.“

Die Beispiele zeigen, dass es unerlässlich ist, Maßnahmen für die Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern zu ergreifen, wie dies die Verfassung in Art. 51 und Art. 117 Abs. 7 vorschreibt, so Unterberger.

Die SVP-Senatorin abschließend:

„Ansonsten geschieht dieses Trauerspiel, das gerade in Bezug auf die Regionalregierung vonstatten geht: weil es nirgends ausdrücklich vorgeschrieben sei, könne eine Regionalregierung ohne Frauen gebildet werden.

Abgesehen davon, dass diese Rechtsauffassung den Grundsätzen in der Verfassung widerspricht, ist sie ein politisches Armutszeugnis erster Güte. Und das Fazit ist: es braucht dringend eine ausdrückliche Frauenquote, auch in Hinblick auf die Regionalregierung.“

 

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