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„Es braucht neue Wohnbaumodelle“

Foto: lpa

Der Arbeitskreis „Leistbares Wohnen“ des KVW hat ein Positionspapier ausgearbeitet und neue Wege in der Wohnbaupolitik aufgezeigt.

Der Arbeitskreis  „Leistbares Wohnen“ im KVW Bezirk Vinschgau hat sich mit dem Thema Wohnen auseinandergesetzt.

In einem Positionspapier zeigt der KVW die Ist-Situation und neue Wege in der Wohnbaupolitik auf.

Hier Auszüge aus dem interessanten Papier:

Die Menschrechtserklärung  besagt im Artikel 25, dass jeder Mensch ein Recht auf angemessenen Wohnraum  hat.

Der mittlerweile  bereits schon abgegriffene Begriff „Leistbares Wohnen“ wird in unserem Lande in erster Linie von den politischen Entscheidungsträgern seit Jahrzehnten hochgehalten. „Leistbares Wohnen“ wird von ihnen in ihren  Wahlprogrammen beworben und versprochen. Vieles  wird  vielsprechend formuliert, die Umsetzung aber, wie die Realität auf dem  Wohn- und Immobilienmarkt zeigt, ist leider  eine  Andere.

Der Markt ist überhitzt, die Preise für Wohnraum sind in den  Sternen; diese  Situation hat sich in den  letzten  Jahren  stetig  zugespitzt. Einerseits wurde der Mietmarkt von der öffentlichen Hand mit Millionen in Form von Mietbeiträgen unterstützt, anderseits wurden Sanierung, Bau und –kauf der Erstwohnung durch Verlustbeiträge und zinsbegünstige Beiträge bezuschusst. Leider sind diese öffentlichen Gelder nur zu einem geringen Teil wirklich beim  Mieter bzw. „Häuslebauer“ angekommen, vielmehr haben sie , wenn auch nicht ausschließlich, so doch mit dazu beigetragen, dass der Wohnraum in Südtirol überzogen teurer geworden ist.

Leistbares Wohnen ist eins  der großen  Baustellen , die wir in Südtirol haben. Der bisherige  Weg ist mittlerweile für junge Familien und junge Menschen wohl nicht erfolgsversprechend. Die politischen Verantwortungsträger täten  gut daran, vertiefend zu evaluieren , wie die öffentlichen Gelder in Bereich Wohnbau zielführender eingesetzt werden können, so dass Wohnen in Südtirol wieder leistbar  wird und vielfach nicht nur eine , vor allem  in  Wahlkampfzeiten bemühte Floskel“ bleibt.

Der Wohnungsmarkt in Südtirol wird seit Jahren  immer stärker von  Immobilienunternehmen, Maklern und privaten  Investoren  bedient. Es entwickelte  sich dadurch verstärkt eine Art Monopol einiger Wirtschaftszweige. Es braucht dringend eine  Weichenstellung um dieser Situation gegenzutreten.

Neben der Einsicht aller, dass Wohnen ein Grundrecht eines jeden Menschen ist, sind konkrete  Gegenmaßnahmen um Wohnen in Südtirol wieder  leistbar zu machen. Immer dort, wo der private Markt dieses Grundrecht der Bürger monopolistisch bedient, indem  die Preisgestaltung einseitig vorgesetzt wird. Angebot und Nachfrage sind nicht mehr stimmig. 

Daher  sehen wir es als Pflicht der öffentlichen Hand, marktkorrigierend einzugreifen.

Mehr Angebot führt tendenziell zu niedrigen Preisen.

Der öffentlichen Hand  steht kein Recht zu, Unternehmer zu sein, sie hat aber die Pflicht für die Befriedigung von  Grundrechten ihrer  Bürger, wie das Wohnen durch gezielte  Maßnahmen zu sorgen. Dafür sind die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, das derzeit geltende Wohnbauförderungsgesetz und die entsprechenden Durchführungsbestimmungen sind zu überarbeiten, bzw. neu zu schreiben. Es braucht  neue solidarische Wohnbaumodelle, gemeinnützige  Wohnbaugenossenschaften, Projekte zur Realisierung von Wohnungen mit Preisbindung, um den sozial verträglichen Wohnungsmarkt insgesamt voranzubringen.

Die derzeitige Miet- und Wohnbauförderung ist in vielen Teilen zu überdenken und vor allem was die  Finanzierung  des Mietmarktes betrifft, grundlegend zu reformieren. Mietbeiträge in der bisherigen Form, sollen  stufenweise reduziert und mittelfristig vollständig abgeschafft werden.

Parallel sind die freiwerdenden Finanzmittel in den Neubau von Wohnungen seitens der öffentlichen Hand zu investieren, welche wiederum  dem  Mietmarkt zur Verfügung zu stellen sind. Der Bau und die Verwaltung derselben  könnten über das Wohnbauinstitut erfolgen, unter der Voraussetzung, dass auch  letzteres  neu aufgestellt wird. Es ist unverständlich, warum das Wohnbauinstitut es nicht schafft,  leerstehende  Wohnungen  zeitnah zu vermieten.

Als weiterer Baustein zur Lösung des Wohnungsproblems wäre auch der geförderte  Mietkauf anzugehen.

Das Land über das neu aufgestellte  Wohnbauinstitut baut Eigentumswohnungen, die als  Erstwohnung an Familien mit mittlerem  Einkommen verkauft werden. Der Käufer zahlt anstatt  eines  Darlehens beim geförderten Mietkauf mit sogenannten Mietkaufraten ab.

Der Mieter bzw.  Käufer wissen, sie werden auf Grundlage  eines Finanzierungsplanes Eigentümer der gemieteten Wohnung, entsprechend wäre die stärkere Identifikation mit dem Mietobjekt gegeben, was bei der  klassischen  Miete einer Institutswohnung bedauerlicherweise nicht immer gegeben ist.  Der Bau der betreffenden Wohnungen könnte mit den Einsparungen aus den bisherigen Mietbeiträgen und natürlich mit weiteren öffentlichen Mitteln vorfinanziert werden. Diese, sowie die künftigen Mietkaufraten sollten über einen Rotationsfonds verwaltet werden.

Dann müsste auch das ,lukrative‘ Geschäft, kurzfristig an  Touristen zu vermieten, anstatt langfristig an  Südtiroler BürgerInnen  weiter eingeschränkt werden.

Der aktuellen steuerrechtlichen Regelung ist beizukommen, entweder der Eigentümer wirtschaftet als Touristiker, oder er  bedient den privaten  Mietwohnmarkt. Als  Anreiz leerstehende Wohnungen auf dem Erstwohnungsmarkt zur Verfügung zu stellen, können steuerrechtliche Anreize zielführend sein.

Für Wohnungen welche an eine Familie als Erstwohnung zum Landesmietzins vermietet werden, sollte die Gemeindeimmobiliensteuer  auf reduziert werden.  Kommt dazu noch  ein Fixmietsteuersatz ,cedolare secca‘ zur Anwendung, so sollten  diese Wohnungen ,  mit dem Gis-Steuersatz einer  Erstwohnung gleichgestellt werden. Zu durchleuchten sind auch die Bürokratie und die damit zusammenhängende Effizienz der zuständigen Landesämter.

Die  derzeitigen Wartezeiten auf die Bearbeitung eines Finanzierungsgesuches, oder beispielweise auf eine „simple“ Verwaltungsmaßnahme zur Löschung einer abgelaufenen Sozialbindung sind für die Antragsteller absolut nicht nachvollziehbar.

Es gibt für die neue Landesregierung, die/dem Landesrat/In  nach Ansicht des Arbeitskreises  viel zu tun. Die zukünftige Wohnbaupolitik muss verstärkt so ausgerichtet werden, dass eine Lösung der bestehenden Probleme in Sichtweite kommt.“

 

 

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