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„Wichtige Aufgabe“

Brigitte Foppa

In erster Sitzung nach den Landtagswahlen im Oktober 2023 wurden Foppa zur Vorsitzenden, Scarafoni zu ihrer Stellvertreterin und Knoll zum Schriftführer gewählt.

Der Wahlbestätigungsausschuss des Landtages ist erstmals in der XVII. Legislaturperiode zusammengetreten.

Auf der Tagesordnung der konstituierenden Sitzung stand die Wahl des/der Vorsitzenden, des/der stellvertretenden Vorsitzenden sowie des Schriftführers/der Schriftführerin des Ausschusses.

Zur Auswahl standen dafür die sieben Mitglieder des Wahlbestätigungsausschusses: Magdalena Amhof (SVP), Brigitte Foppa (Grüne), Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit), Josef Noggler (SVP), Maria Elisabeth Rieder (Team K), Anna Scarafoni (Fratelli d’Italia) und Harald Stauder (SVP).

Zur Vorsitzenden wurde schließlich Brigitte Foppa gewählt, zu ihrer Stellvertreterin Anna Scarafoni, zum Schriftführer Sven Knoll.

„Der Wahlbestätigungsausschuss hat eine wichtige Aufgabe: Es geht darum, dass alles überprüft und in bester Nachvollziehbarkeit und Ordnung abgewickelt wird“, unterstreicht Ausschussvorsitzende Foppa anschließend. „Es ist wesentlich, dass Unvereinbarkeiten und Nichtwählbarkeiten ausgeschlossen sind, damit die Arbeiten im Landtag in bester Transparenz erfolgen können – das ist ein wichtiges Prinzip.“ Sie hoffe, dass die Arbeiten des Ausschusses in der vorgesehen Zeit abgeschlossen werden können.

Der Termin für die nächste Sitzung des Wahlbestätigungsausschusses steht noch nicht fest, voraussichtlich wird diese zwischen 20. und 30. Jänner 2024 stattfinden.

Der Wahlbestätigungsausschuss

Der Wahlbestätigungsausschuss wird vom Landtagspräsidenten/von der Landtagspräsidentin nach Anhörung der Fraktionsvorsitzenden ernannt. Der Wahlbestätigungsausschuss überprüft die Erklärungen, die jeder/jede neugewählte Abgeordnete über die von ihm/ihr in öffentlichen oder privaten Körperschaften bekleideten Ämter und Stellen und übernommenen Aufträge sowie über die ausgeübten Unternehmer- oder beruflichen Tätigkeiten und Funktionen, abgeben muss, welche einen Nichtwählbarkeits- oder Unvereinbarkeitsgrund darstellen könnten.

Am Ende seiner Ermittlungstätigkeit, die innerhalb 6 Monaten ab der Ernennung abgeschlossen werden muss, legt der Wahlbestätigungsausschuss dem Landtag einen Schlussbericht und für jeden Abgeordnete/jede Abgeordnete eine begründete Beschlussempfehlung vor: die Bestätigung der Wahl, die formelle Feststellung eines Unwählbarkeitsgrundes mit Annullierung der Wahl und Verfall vom Amt oder die formelle Feststellung eines Unvereinbarkeitsgrundes.

Die definitive Entscheidung über das Vorliegen eines Unwählbarkeits- oder   Unvereinbarkeitsgrundes steht auf alle Fälle dem Landtag zu.

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