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Die Frau Kommissar

Irene Pechlaner mit LH Arno Kompatscher (Foto: lpa)

In einer Sondersitzung hat die Landesregierung am Donnerstag Irene Pechlaner zur Kommissarin des Südtiroler Sanmitätsbetriebes ernannt.

Florian Zerzer ist Geschichte.

Seine (vorläufige) Nachfolgerin ist eine Frau: Irene Pechlaner.

Die Landesregierung hat die amtierende Chefin im Gesundheitsbezirk Bozen am späten Donnerstagnachmittag in einer Sondersitzung zur außerordentlichen Kommissarin des Südtiroler Sanitätsbetriebes ernannt.

Nach der Absetzung Florian Zerzers durch das Verwaltungsgericht war die Ernennung eines Kommissars bzw. einer Kommissarin notwendig geworden.

Irene Pechlaner bleibt voraussichtlich bis Februar 2024 im Amt.

Dann soll die neue Landesregierung einen neuen Generaldirektor ernennen.

Die Aufgaben Irene Pechlaners in der Bezirksdirektion übernimmt in der Zwischenzeit ihr derzeitiger Stellvertreter Luca Armanaschi.

Landeshauptmann Arno Kompatscher bedankte sich bei Florian Zerzer im Namen der gesamten Landesregierung.

Er habe den Sanitätsbetrieb während der Pandemie und damit durch die größte Herausforderung seiner Geschichte geführt.

Irene Pechlaner arbeitet seit 1990 im Südtiroler Sanitätsbetrieb, war 15 Jahre lang Direktorin des Gesundheitsbezirks Meran und führt seit Dezember 2021 den Gesundheitsbezirk Bozen. In ihrer Stellungnahme betonte die neue Kommissarin, dass sie den Auftrag mit Demut annehme. Sie hoffe auf einen guten Übergang und könne auf gute Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Führungskräfte zählen.

Irene Pechlaner (Foto: lpa)

Die außerordentliche Kommissarin verfügt über dieselben Befugnisse, die laut Gesetz dem Generaldirektor übertragen sind. Ihr Auftrag besteht in der ordentlichen Verwaltung des Gesundheitsbetriebes, in Übereinstimmung mit den Grundsätzen und Zielen laut staatlicher und Landesgesetzgebung und in Übereinstimmung mit den Planungsdokumenten des Betriebes.

Bei der Ernennung mussten verschiedene Aspekte berücksichtigt werden:

Ein außerordentlicher Kommissar/eine außerordentliche Kommissarin muss die Voraussetzungen für das Amt des Generaldirektors/der Generaldirektorin des Sanitätsbetriebes erfüllen und demnach auch ins entsprechende staatliche Register eingetragen sein. Zudem muss er oder sie jener Sprachgruppe angehören, die im wichtigsten Vertretungsorgan der betroffenen Körperschaft die Mehrzahl der Verwalter stellt, im gegenwärtigen Fall der deutschen.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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