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„Verfassungsrechtlich verbindlich”

Die Rechtsanwältin Eleonora Maines hat im Auftrag der Lega ein Gutachten zur Vertretung der Italiener in der Landesregierung erstellt. Im Interview erklärt sie ihre Auslegung des Wahlgesetzes.

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Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (4)

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  • robby

    Jaja, wes Brot ich ess des Lied ich sing.

  • besserwisser

    die verfassung gilt auch für @robby. sollte @robby diese jemals gelesen haben: sie ist sehr einfach und für fast jeden verständlich formuliert. im unterschied zu vielen gesetzen gibt es hier keinen spielraum für interpretationen.

    • artimar

      „Besserwisser“ Wie man auch hier sieht (Amtsbehörde Rechtsamt des Landtags, Verfassungsjuristen … einerseits und privat bestellte Rechtsgutachten bei Rechtsanwälten, Staatsadvokatur Trient anderseits), man kommt zu unterschiedlichen Interpretationen, Positionen.
      Aus diesem Grunde gibt es die Judikative.

  • foerschtna

    Die Verfassung ist ohnehin nicht mehr das Papier wert, auf dem sie steht. Eine Schönwetterverfassung, die man jederzeit mit dem Ausrufen einer wie immer gearteten Notlage mit einem Regierungsdekret ausser Kraft setzen kann verdient diesen Namen nicht mehr. She. Lockdowns und unzählige andere widersinnige Coronamassnahmen.

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