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„Alternativlose Pensionsreform“

Warum der Kammerabgeordnete Dieter Steger dieses Jahr mit weniger Änderungsanträgen hinsichtlich des Haushaltsentwurfs 2024 rechnet und wo die Regierung ganz sicher nachbessern wird.

von Sandra Fresenius

Mitte Oktober legte die Regierung ihren Haushaltsentwurf für das kommende Jahr vor. Wann dieser verabschiedet wird, hängt auch mit den eingereichten Änderungsanträgen zusammen. „Meloni hat angeordnet, dass die Parlamentarier keine oder nur wenige Änderungsanträge einreichen dürfen – wahrscheinlich weil kein Geld vorhanden ist. Das ist ein Novum, denn normalerweise ist das Haushaltsgesetz jenes Gesetz, wo die meisten Änderungen in der parlamentarischen Phase eingehen und auch durchgehen“, erklärt der Kammerabgeordnete Dieter Steger. Er geht davon aus, dass es dieses Mal daher nur ganz wenige Änderungsanträge geben wird. Letzte Woche fanden Gespräche mit allen Stakeholdern, wie den Gewerkschaften, den Arbeitgeberverbänden, den Bankvereinen oder den Genossenschaften statt. Der letzte in der Reihe der Anhörungen wird Finanzminister Giancarlo Giorgetti sein. Erst danach geht es in die parlamentarische Phase mit Diskussionen und dem Einreichen von Änderungsanträgen, die in den zwei oder drei sich anschließenden Wochen bearbeitet werden. „Der ganze Vorgang wird sich also sicher bis in den Dezember hineinziehen“, vermutet Steger.

Die Regierung hatte bereits vorgesehen, dass die Steuerbelastung für kurzfristige Vermietungen von 21 auf 26 Prozent steigen wird. Hier wird vermutlich noch einmal nachgebessert werden, so dass der erhöhte Steuersatz wohl erst ab der dritten Wohnung greifen wird. Dies hätte nicht unerhebliche Auswirkungen auf die Einnahmenseite.

Noch unklar ist der Kompromiss der gefunden werden muss hinsichtlich der Koeffizientenberechnung bei den Pensionen der öffentlich Bediensteten. Diese waren seit Jahrzehnten gegenüber den privat Angestellten besser gestellt. Die Regierung strebte daher nach einer Angleichung, was einen Aufschrei der Betroffenen auslöste. Vor allem Ärzte hätten damit gedroht, dann in Massen in Pension zu gehen. „Es geht wieder mehr Richtung Fornero, welche 2012/13 die große Pensionsreform durchgeführt hat, die aus meiner Sicht alternativlos war und nach wie vor ist“, so der Kammerabgeordnete Steger. Galt voriges Jahr noch die Quote 103, das heißt man musste eine Summe von 103 zusammengesetzt aus Arbeitsjahren und Lebensalter erreichen, gilt nun die Quote 104. „Auch das ist natürlich relevant für die Einnahmen, weil weniger ausgezahlt wird. Um die Pension zu erreichen, geht es eher zurück, weil man einfach diese Privilegien nicht mehr finanzieren kann, auch wenn man bedenkt, dass das durchschnittliche Lebensalter immer mehr steigt“, ist Steger von dieser Maßnahme überzeugt. Dies betrifft nur die Pensionen in Bereichen, die körperlich oder psychisch nicht belastend sind. „Für in dieser Hinsicht strenge Jobs, wie Pflege, Maurer oder Zimmerer ändert sich nichts. Diese werden separat behandelt“, unterstreicht Steger an dieser Stelle nochmal.

Die Gewerkschaften bemängelten zudem eine Verfassungswidrigkeit bei der Kürzung der Rentenbezüge, weil diese rückwirkend erfolgen würde. „Da geht es immer um den Zeitpunkt, ab wann die Norm greifen soll. Es gibt hier unterschiedliche Auffassungen von Regierung und Gewerkschaften. Aber ich bin überzeugt davon, dass die Regierung auch diesen Aspekt einer möglich ein Verfassungswidrigkeit  berücksichtigen und eine entsprechende Anpassung vornehmen wird“, äußert sich Steger zuversichtlich.

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