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Der Vorab-Skonto 

Foto Sigrid Gröber: pax.bz.it

Am Donnerstag entscheidet Voruntersuchungsrichterin Elsa Vesco im Fall Sigrid Gröber über einen Antrag auf ein verkürztes Verfahren für Alexander Gruber. Er erhielte damit ein automatisches Drittel Strafnachlass.

von Thomas Vikoler

Alexander Gruber will weiterhin raus aus dem Bozner Gefängnis, wo er sich seit Februar in U-Haft befindet. Seine beiden neuen Verteidigerinnen Alessandra D`Ignazio und Claudia Benedetti haben bisher aber keinen Antrag auf Enthaftung oder zumindest Hausarrest gestellt, wie sie gegenüber der Tageszeitung betonen.

Grubers Drang aus dem Gefängnis steht angeblich hinter einem unerwarteten Wechsel in seiner Verteidigung vor einigen Wochen. Obwohl es seinem vormaligen Vertrauensanwalt Nicola Nettis gelungen war, die Staatsanwaltschaft von einer Rückstufung der Vorhaltung gegen den 56-jährigen Hausmeister der Hotelfachschule Kaiserhof in Meran zu überzeugen, wurde er gefeuert.

Zur Erinnerung: Gruber wird von der Staatsanwaltschaft für den Tod seiner Partnerin Sigrid Gröber, 39, verantwortlich gemacht. Die Frau war in der Nacht auf den 19. Februar dieses Jahres im Innenhof der Hotelfachschule schwerverletzt aufgefunden worden und verstarb wenige Stunden später im Meraner Krankenhaus.

Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen ihren Partner zunächst wegen vorsätzlicher Tötung, Gröber war laut Autopsiebericht mit Tritten und Schlägen schwer verletzt worden. Die Obduktion ergab allerdings auch, dass die gebürtige Mühlwalderin an mehreren Vorerkrankungen wie Epilepsie, Leberzirrhose und Blutarmut litt. Laut Dario Raniero, dem Sachverständigen der Staatsanwaltschaft, wäre Gröber ohne diese Vorerkrankungen möglicherweise nicht gestorben.

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