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Die Studienbeihilfen

Foto: lpa/unsplash

Grund-, Mittel-, Ober- sowie Berufsschüler, die außerhalb der Familie untergebracht sind, können ab 1. Februar 2024 um Studienbeihilfen des Landes ansuchen.

Auch im Schuljahr 2023/2024 unterstützt das Land Südtirol all jene Schülerinnen und Schüler, die in Südtirol eine Schule besuchen und aus Studiengründen außerhalb der Familie untergebracht sind, ob im Heim, im Tagesheim oder privat.

Um die entsprechende Studienförderung kann ab 1. Februar 2024 bis einschließlich 3. April 2024 (12.00 Uhr) ausschließlich online angesucht werden, und zwar über den Bereich Dienstleistungen auf der Landeswebseite oder über den persönlichen Bereich myCIVIS des Bügernetzes CIVIS.

Für die Antragstellung bedarf es der Einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) für das Jahr 2023 und der Bescheinigung über den Faktor wirtschaftliche Lage (FWL). Die Dokumente können bei den konventionierten Patronaten oder den Steuerbeistandszentren (Caaf) kostenlos beantragt werden. Da die EEVE-Erklärung mit dem FWL bei Gesuchstellung einer Studienbeihilfe bereits vorliegen muss, ist es ratsam, rechtzeitig einen entsprechenden Termin zu vereinbaren.

Zumal die Anträge um Studienförderung ausschließlich online gestellt werden können, wird eine digitale Identität (Spid), eine elektronische Identitätskarte oder eine aktivierte Bürgerkarte benötigt. Die Ansuchen werden dann über den persönlichen Bereich myCIVIS des Bürgernetzes CIVIS gestellt.

Weitere Informationen zur Verordnung und der Wettbewerbsausschreibung werden ab November auf der Landeshomepage zum Thema Bildungsförderung www.provinz.bz.it/studienbeihilfe-heimschueler veröffentlicht.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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