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So wählen Sie richtig

Am Sonntag sind die Südtiroler zur Wahl des neuen Landtags aufgerufen. Die TAGESZEITUNG zeigt auf, was Sie vor dem Urnengang unbedingt beachten sollten – und rechnet nach, wie viele Stimmen für ein Mandat notwendig sind.

von Matthias Kofler

Am Sonntag wählen die Südtiroler – gleichzeitig mit dem Trentino – ihren neuen Landtag. Insgesamt sind 432.156 Personen wahlberechtigt. Vor zehn Jahren waren es 400.961, 2018 dann 424.184 Wahlberechtigte. Über 11.000 der 42.197 Briefwähler haben bereits fristgerecht ihre Stimme abgegeben.

Bei der Landtagswahl werden 35 Abgeordnete gewählt. Durch die Wahl zum Landtag gehören die Abgeordneten automatisch auch dem Regionalrat an.

Der Landeshauptmann wird – anders als im Trentino – nicht direkt vom Volk, sondern vom Landtag aus seiner Mitte mit Namensaufruf und mit absoluter Mehrheit der Abgeordneten gewählt, und zwar auf Grund einer Regierungserklärung, in der auch die Anzahl der Mitglieder der Landesregierung zu bestimmen ist.

Die 500 Wahllokale sind von 7 Uhr morgens bis 21 Uhr am Abend geöffnet. Die BürgerInnen müssen sich in das auf dem Wahlausweis angegebene Sektionswahlamt begeben und ihren Wahlausweis sowie einen Personalausweis vorlegen.

Wer nicht im Besitz des Wahlausweises ist (wegen nicht erfolgtem Erhalt, Verlust oder Diebstahl) oder einen beschädigten Wahlausweis hat, muss sich an das Gemeindewahlamt wenden, das während der gesamten Dauer der Wahlhandlungen geöffnet hat und, je nach Fall, den Wahlausweis, eine Zweitausfertigung oder eine Ersatzbescheinigung ausstellt.

Zur Auswahl stehen 16 Listen mit insgesamt 488 Kandidaten und Kandidatinnen.

Für eine gültige Stimmabgabe muss eines der 16 Symbole angekreuzt werden.

Achtung: Nur ein Symbol darf angekreuzt werden.

Zudem hat jeder Wähler die Möglichkeit, bis zu vier Vorzugsstimmen abzugeben, wobei die Kandidaten unbedingt der Liste angehören, dessen Symbol angekreuzt wurde. Andernfalls ist die Vorzugsstimme unwirksam.

Für die Abgabe der Vorzugsstimmen (Achtung: nur eine Vorzugsstimme pro Zeile) muss der Familienname des jeweiligen Kandidaten ausgeschrieben werden. Die Name sollte korrekt ausgeschrieben sein. Die Angabe von Ziffern macht die Vorzugsstimme ungültig. Stehen auf einer Liste mehrere Kandidaten mit demselben Familiennamen, so muss auch der Vorname angegeben werden. Ansonsten ist die Stimme nicht gültig. Sollte der Kandidat/die Kandidatin zwei Zunamen haben, kann der Wähler auch nur einen davon angeben, es müssen jedoch beide Zunamen und falls notwendig Geburtsort und Geburtsdatum angegeben werden, falls Verwechselungen mit anderen Kandidaten aufkommen könnten.

Die Stimme ist auch dann gültig, wenn jemand das Listenzeichen der Partei nicht ankreuzt, aber zum Beispiel zwei Namen von Kandidaten anführt, die zu dieser Partei gehören und somit der Wählerwille klar ist, dass er auch diese Partei wählen wollte.

Das Landeswahlgesetz sieht für die Abgabe der Vorzugsstimmen keine Einschränkungen vor, was das Geschlecht der gewählten Personen anbelangt. Es können also auch vier Kandidaten desselben Geschlechts gewählt werden.

Mit der Auszählung der Stimmen wird sofort nach Abschluss der Wahlhandlungen um 21 Uhr begonnen.

Der Zuweisung der Sitze erfolgt nach dem Verhältniswahlrecht: Dabei wird die Gesamtzahl der von allen Listen erhaltenen gültigen Stimmen durch die Zahl der Landtagsabgeordneten plus zwei geteilt und somit der Wahlquotient ermittelt; bei der Teilung werden allfällige Bruchteile des Quotienten auf die nächsthöhere ganze Zahl gerundet. Sodann werden jeder Liste so viele Sitze zugewiesen als der Wahlquotient in der Stimmenanzahl jeder Liste enthalten ist.

Übersteigt aufgrund des wie oben errechneten Wahlquotienten die Gesamtzahl der den verschiedenen Listen zuzuteilenden Sitze die für die Landtagsabgeordneten vorgesehene Zahl, wird die Aufteilung mit einem neuen Wahlquotienten erneut vorgenommen, der durch die Verminderung des Teilers um eine Einheit errechnet wird.

Bleiben nach der ersten Teilung noch Sitze übrig, wählt die Landeswahlbehörde unter den Reststimmenzahlen sämtlicher Listen in gleicher Anzahl wie die noch zuzuteilenden Sitze (Restmandate) die höchsten aus und weist jeder der Listen, denen diese Reststimmenzahlen gehören, einen weiteren Sitz zu. Bei gleicher Reststimmenzahl wird der Sitz der Liste zugeteilt, welche die höhere Stimmenanzahl hat; ist auch diese gleich, so entscheidet das Los. In diese Aufteilung werden auch die Listen einbezogen, die den vollen Wahlquotienten nicht erreicht haben.

Dem der ladinischen Sprachgruppe angehörenden Kandidaten, der die höchste Stimmenanzahl erhalten hat, aber keinen Sitz erhält, wird auf jeden Fall ein Sitz zugesprochen. Dieser Kandidat erhält den Sitz desjenigen Kandidaten, der nach der Vorzugsstimmenrangordnung der Letztgereihte der Gewählten der Zugehörigkeitsliste wäre.

Bei den Wahlen 2018 waren für ein Landtagsmandat mindestens 4.882 Listenstimmen bzw. 1,7 Prozent notwendig. Ein sicheres Vollmandat erhält eine Liste ab 2,7 Prozent. Der am „schlechtesten“ gewählte Kandidat, der es in das Hohe Haus schaffte, kam auf 516 Vorzugsstimmen.

TAGESZEITUNG Online hält Sie den gesamten Wahltag über am Laufenden und berichtet ab 21 Uhr LIVE vom Wahlausgang, bringt Analysen und Hintergründe und holt für Sie die Statements der Gewinner und Verlierer ein.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (14)

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  • andreas

    Dann hoffen wir mal, dass der Traum der Verschwörungstheoretiker und Weltverbesserer in Erfüllung geht, welche immer meinten, man soll „richtig“ wählen, wobei sie eigentlich nie definiert haben, was das eigentlich bedeutet, nun TZ online aber erklärt hat. 🙂

    Heute können endlich alle ihren Unmut gegen die Diktatur im 3. Welt Land Südtirol ausdrücken und Koryphäen wie Knoll, Anderlan oder Köllensperger wählen.
    Wir brauchen zwingend Leute, welche genau wissen, was andere falsch machen, selbst aber nicht wirklich einen Plan haben…

    Die Amis haben schon seit ewig einen beschiss..enen Wahlkampf, jeder gegen jeden, mit den primitivsten Mitteln, Diskreditierungen und Beleidigungen der Gegner, was sich ein Knoll und andere in diesem Wahlkampf geleistet haben, war aber nicht wirkllich besser.

  • opa1950

    Heute gehört endlich aufgeräumt.Hoffe das der Südtiroler Bevölkerung endlich klar geworden ist,dass es so in unserem Landl nicht mehr so weiter gehen kann.Jeder sollte sich im klaren sein wo er das Kreuzchen macht.Denn es geht um unsere Zukunft und die unserer Kinder und Enkelkinder.

  • ummagumma

    Ich kann nur hoffen dass Typen wie Du Andreas, nach der Wahl in das Loch verschwinden aus dem sie täglich morgens ab 6. 00 Uhr herauskriechen und dort drinnen bleiben. Deine alltägliche Kopfwäsche ist krankhaft und zeigt welche Angst in Euren Köpfen steckt, vom Futtertrog ablassen zu müssen. Die Skandale Deiner Freunde, die Jahre lang der Lobby alles in den Hintern geschoben hat, die Reichen reicher machte und die Arbeitnehmer noch abhängiger ist nicht mehr akzeptabel. Dass was du von dir gibst wirkt noch bei ein paar alten Senioren im Heim oder bei denen die mit den Brotkrümeln die deine Partei verteilte zufrieden war. Armselige Angstmache wie die Medien vom Weinbergweg ist das und daher nur heiße Luft.

  • alpengruss

    Ich hoffe auf ein gutes Ergebnis für die Bauernschaft!

  • brutus

    …wenn der Hass über Andersdenkende, der hier oft in den Kommentaren zutage tritt, die zukünftige Politik Südtirols sein soll, dann gute Nacht!

  • ummagumma

    @leser, nee warum sollte ich das sein. im grunde genommen könnte es mir egal sein, da ich zufrieden bin und habe was ich brauche. wäre da nur nicht diese skandalpartei samt ihren aaaaasgeiern. lol

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