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Versandete PEC-Mails

Markus Silbernagl

Im Strafprozess zur SAD-Affäre verliert wegen eines Gerangels um die Transkription des Abhörmaterials ein ganzes Jahr. Die nächste Verhandlung findet am 29. Jänner statt. 

von Thomas Vikoler

Ein Strafverfahren, das einen Politskandal mit sich brachte, tritt auf der Stelle. Oder anders gesagt: Das dazugehörige Hauptverfahren gegen die verbliebenen beiden Tatverdächtigen Günther Burger, Verfahrensverantwortlicher und damaliger Mobilitäts-Ressortdirektor des Landes, sowie LiBus-Chef Markus Silbernagel, kommt weiterhin nicht richtig in die Gänge.

Der Prozessauftakt erfolgte am 2. Mai 2022 vor einem Strafsenat des Bozner Landesgerichts. Auf der darauffolgenden Verhandlung am 30. Jänner dieses Jahres ernannte das Gericht eine Gutachterin, die mit der Transkription von 13 DVDs mit Abhörmaterial beauftragt wurde. Auf der nächsten Verhandlung am 12. Juni stellte sich heraus, dass es auch einen deutschsprachigen Gutachter braucht, der sich auf die auf Deutsch geführten Gespräche verschriftlichen soll.

Auf der insgesamt vierten Verhandlung am gestrigen Montag sagte die erste Gutachterin aus – ihre Arbeit wurde von allen Verfahrensparteien für in Ordnung befunden. Einwände der Verteidigung gab es hingegen zum Bericht des zweiten Gutachters. Dort stellte sich heraus, dass einige von ihm an die Sachverständigen der Verteidigung verschickte PEC-Mails nicht ihr Zeil erreichten bzw. nicht abgesandt worden waren.

Potenziell ein Nachteil für die Verteidigung, die bei der erfahrungsgemäß umkämpften Auswahl der prozessrelevanten Abhörungen nicht vertreten sein konnte. Also beantragten Francesco Coran, der Verteidiger Burgers, und Carlo Bertacchi, der Markus Silbernagl vertritt, eine erneute Auswahl des Materials in Anwesenheit ihrer Sachverständigen mit anschließender Transkription.

Das Gericht unter Vorsitz von Stefan Tappeiner gab dem Antrag statt und vertagte die Verhandlung auf den 29. Jänner 2024.

Bis dahin sollte auch der zweite Gutachterbericht fertiggestellt sein und feststehen, welche Abhörungen im Hauptverfahren verwendet werden können. Kommt es nicht zu weiteren Komplikationen, ist für die nächste Verhandlung die Einvernahme der ersten Zeugen vorgesehen.

Als erstes soll der Polizist der Bozner Quästur aussagen, der die Ermittlung geleitet hat. Ebenfalls auf der Zeugenliste befinden sich die Teilnehmer der Sitzung der Landesregierung vom 6. Juli 2018, auf welcher die Ausschreibung für die außerstädtischen Buslinien wenige Stunden vor dem Abgabetermin für die Angebote annulliert wurde (der Staatsrat hat ihn im Februar nachträglich für rechtsgültig erklärt).

Burger und Silbernagl wird im Strafverfahren vorgeworfen, diese Annullierung betrieben und somit den Wettbewerb gestört zu haben. Laut Anklage in erster Linie ein Werk von Ressortdirektor Burger, der damit auf eine Intervention Silbernagls reagiert haben soll. Die Mitbewerber LiBus und KSM verfügten bekanntlich nicht über die offenbar notwendige Eintragung in das staatliche REN-Register.

Die Landesregierung hatte ihren Beschluss mit einem Eingreifen in den Wettbewerb seitens Exponenten des damaligen Groß-Konzessionärs SAD begründet.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (2)

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  • pingoballino1955

    Da waren wohl wiedereinmal bestimmte “ VETTERN“ unterwegs???

    • hermannh

      bongobongo: wie sprichst Du über das Gericht? Genau Du und Deine Team privatKlink-Partei sprecht im vom Anzeigen und dann redest Du schlecht vom Gericht!! Typisch Team privatKlink, hauptsache polemisieren und Dreck werfen! 🙁

      Wenn Du eine Bildung hättest, wäre Dir bewußt dass Politik und Gerichtsbarkeit unabhängig sind.

      Du würdest Dich weniger blamieren, wenn Du Dich vor dem Schreiben informierst 🙁

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