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Betrunken am Steuer

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Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 800 Führerscheine wegen Trunkenheit am Steuer eingezogen – die Führerscheinentzüge bei Personen unter 30 nehmen überdurchschnittlich stark zu.

von Lisi Lang

Obwohl sie zu viel getrunken haben, setzen sie sich ans Steuer: In Südtirol wurden im vergangenen Jahr deutlich mehr Führerscheine wegen Trunkenheit am Steuer oder Fahren unter Drogeneinfluss entzogen. Auch wurden mehr Unfälle auf Südtirols Straßen verzeichnet. Das geht aus den neuesten Daten des Landesstatistikinstituts Astat hervor.

Im Jahr 2022 wurden 800 Führerscheine wegen Trunkenheit am Steuer entzogen, daraus ergibt sich ein Anstieg von 38,4 Prozent im Vergleich zu 2021. Der Anstieg ist aber nicht nur deswegen so hoch, weil die Mobilität in den Corona-Jahren eingeschränkt war: Wenn man die Daten aus dem Jahr 2022 mit jenen vor der Pandemie, also aus dem Jahr 2019 vergleicht, zeigt sich eine starke Zunahme von 31,4 Prozent.

Die Altersklasse mit der größten Zahl entzogener Führerscheine ist die der 45- bis 49-Jährigen, dahinter folgt die Altersgruppe der 25- bis 29-Jährigen mit insgesamt 103 eingezogenen Führerscheinen und jene der 50- bis 54-Jährigen mit 86 entzogenen Führerscheinen.

Interessant ist auch, dass es einen großen Unterschied zwischen Männern und Frauen gibt. 724 der entzogenen Führerscheine betreffen Männer, nur 76 Frauen – wobei die Zunahme von 2019 auf 2022 bei den Frauen im Verhältnis größer war als bei den Männern.

Die neuen Astat-Daten zeigen aber auch eine besorgniserregende Entwicklung auf: Zwischen 2019 und 2022 wird insgesamt eine sehr starke Zunahme der Führerscheinentzüge verzeichnet – überdurchschnittlich war diese aber für alle Altersklassen unter 30. Bei der Altersklasse der 15- bis 19-Jährigen ist eine Zunahme von 72,7 Prozent erkennbar, 51,9 Prozent mehr sind es bei den 20- bis 24-Jährigen und ein Plus von 53,7 Prozent bei den 25- bis 29-Jährigen. Bei den 15- bis 29-Jährigen wird eine durchschnittliche Gesamtzunahme von 54,6 Prozent erhoben – in absoluten Zahlen steigen die entzogenen Führerscheine bei den unter 30-Jährigen von 130 im Jahr 2019 auf 201 im Jahr 2022.

Der durchschnittliche im Rahmen von Polizeikontrollen festgestellte Alkoholspiegel bei Fahrerinnen und Fahrern, denen der Führerschein entzogen wurde, lag im Jahr 2022 bei 1,4 Promille, sei es bei Frauen, als auch bei Männern. Sieben Führerscheine wurden mit einem höheren Alkoholspiegel als 3,0 Promille entzogen.

Im Jahr 2022 wurden auch 39 Führerscheine (32 davon Männer) wegen Fahrens unter Einfluss von Drogen entzogen (gemäß Art. 187 der Straßenverkehrsordnung) – das entspricht einer Zunahme von 50 Prozent gegenüber 2021. In den meisten Fällen handelt es sich um Cannabinoide und Kokain. In 53,8 Prozent der Fälle wurde der Führerschein aufgrund eines Unfalles entzogen.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (3)

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  • pingoballino1955

    Die Behörden sollten sich mal in der Landhausbar umsehen,wenn die Damen und Herren rauskommen und Alkoholkontrollen durchführen,sobald sie ihr Fahrzeug starten und FAHREN! Dasselbe in der Gerichtsbar! Weiss doch jeder?????

  • peterle

    Guten Morgen!
    Ich hätte ein paar bescheidene Tipps (die ich auch selbst schon angewandt habe)
    1. Vom Zeitpunkt an, an dem sie aufgefordert werden einen Alkoholtest zu machen haben sie 10 Minuten Zeit sich auf den Test vorzubereiten
    2. Sie haben das Recht auf einen Rechtsbeistand, falls sie über 0,8 Promille sein soltten dies ein Strafakt (Atto penale) ist und eigentlich mit Gefägnis gehandet wird (die Strafe die man bekommt ist immer NUR ein Gefägniserstz)
    3. Sie können die Beamten auffordern einen Pflichtverteidiger anzurufen (die Beamten haben eine Liste der sich im Dient befindlichen Anwälte) (der dann selbst jedoch 0,0 Promille haben muss, da er seinen Beruf ausübt), falls sie selbst nicht den eigenen Anwalt belasten möchten
    4. Der Anwalt wird dann auch prüfen, ob das Tesgerät fristgerecht geeicht wurde (sondt ist das Messergebnis nicht rechtskräftig)
    5. Ist der gerufene Anwalt nicht innerhalb von 30 Minuten vor Ort, grenzt das weitere Fest-gehaltenwerden an Freiheitsberaubung (Rufen sie jeweils ein anderes Polizeiorgan um Anzeige zu erstatten)
    6. Führen sie IMMER eine Flasche stilles (und noch original verschlossenes) Wasser mit sich – trinken Sie vor dem Test und gurgeln Sie ein wenig und spülen so Rachen und Speiseröhre (es wird ja der Blutalkohol gemessen und nicht eventuelle leicht verdampfende Reste in Mund und Speiseröhre) – (Trinken ist ein Menschenrecht, das darf Ihnen nicht verweigert werden!)
    7. Machen Sie bevor sie blasen ein paar tiefe Atemzüge, so füllen Sie die Lunge mit frischer sauberer Luft
    8. Sollten Sie über 0,5 Promille liegen, haben sie das Recht den Test nach 20 Minuten zu wiederholen (achtung! sollten Sie erst vor kurzer Zeit den letzten Schluck Alkohol zu sich genommen haben steigt der Pegel noch)
    9. ist der erste Test unter 0,5 Promille, entfällt der zweite Test – verlangen sie auf jeden Fall ein Feststellungsprotokoll – bei einer weiteren Kontrolle innerhalb kurzer Zeit können Sie diese den Beamten vorzeigen – ein weiterer Test entfällt (sonst wäre das Schikane)

    In der Hoffnung etwas geholfen zu haben, fahren Sie vorsichtig und rücksichtsvoll.

    PS. Vergessen Sie nicht! Nach einer durchzechten Nacht können Sie immer noch Restalkohol im Blut haben

    • peterle

      Noch ein Nachtrag: 12 Meter vor und 12 Meter nach einer Kreuzung herrscht laut Straßenverkehrsordnung Halteverbot, will heißen, auch Sie dürfen in einer Kreuzung (oder wie es oft geschieht, in einem Rundell) nicht angehalten werden.
      Die Beamten müssen an einer gut ersichtlichen und beleuchteten Stelle (keineswegs auf Privatgrund oder Tankstellen, ohne schriftliche Genehmigung des Besitzers (Besitzstörung)) positioniert sein.
      Des weiteren darf Sie die/der Beamte:in nicht auf die andere Straßenseite lotsen.

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