Du befindest dich hier: Home » Südtirol » Erhöhte Beiträge

Erhöhte Beiträge

Foto: lpa/pixabay

Um 30 Prozent wird der Beitrag für Wohnungsnebenkosten ab November erhöht. Beziehende müssen keinen neuen Antrag stellen, sie erhalten den erhöhten Beitrag automatisch bis zur nächsten Fälligkeit.

Die Landesregierung hat am Dienstag einer Anpassung des Beitrages für die Deckung der Wohnungsnebenkosten zugestimmt.

Der Beitrag kann beantragt werden, wenn man eine Wohnung in einem Mietverhältnis, im Eigentumsrecht, im Fruchtgenuss oder mit Wohnungsrecht bewohnt und eine festgelegte Einkommens- und Vermögensgrenze nicht übersteigt. Derzeit beziehen rund 10.000 Bürgerinnen und Bürger den Beitrag für Wohnungsnebenkosten. Im Jahr 2022 wurden dafür insgesamt 12 Millionen Euro bereitgestellt.

Anpassung erfolgt automatisch, kein neues Ansuchen nötig

Mit dem heutigen Beschluss werden die Beiträge für die aktuellen Beitragsempfängerinnen und -empfänger um rund 30 Prozent erhöht. Die Beiträge reichen damit künftig von 120 bis 195 Euro pro Monat (bzw. für Rentnerinnen und Rentnern von 220 bis 240 Euro/Monat).

Sie richten sich nach der Zusammensetzung der Familie sowie nach der Lage der Wohnsitzgemeinde.

Mit der allgemeinen Erhöhung dieses Landesbeitrages soll den gestiegenen Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser) Rechnung getragen werden. Bezieherinnen und Bezieher des Beitrages für Wohnungsnebenkosten erhalten den erhöhten Beitrag automatisch ab dem Monatsbeitrag im November, es ist kein eigenes Ansuchen dafür nötig. Der erhöhte Beitrag gilt auch für Neuansuchen, die jederzeit  in einem der 20 Sozialsprengel eingereicht werden können. Bereits im Dezember 2022 hatte die Landesregierung die Einkommensberechnung für Sozialleistungen angepasst.

Unterstützungsleistung für Rentnerinnen und -rentner angepasst

Neben dem regulären Beitrag gibt es eine Sonderunterstützung für Mindestrentnerinnen und -rentner:

Dieser steht Bezieherinnen und Beziehern einer Mindestrente zu, die 65 Jahre oder älter sind und alleine leben. Um den erhöhten Beitrag beziehen zu können, dürfen die Rentenbezüge 10.000 Euro im Jahr nicht übersteigen, es darf zudem kein größeres Vermögen vorhanden sein.

Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann jedoch um den regulären Beitrag für Miete und Wohnungsnebenkosten ansuchen.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (1)

Lesen Sie die Netiquette und die Nutzerbedingungen

Kommentar abgeben

Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.

2024 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen