Abgebaute Barrieren
113 Südtiroler Gemeinden verfügen über Adaptierungspläne, mit denen bestehende architektonische Hindernisse in öffentlichen Gebäuden abgebaut werden. Nun geht es an die Umsetzung der Pläne.
Am Sonntag, 1. Oktober, wird der Nationale Tag zum Abbau von architektonischen Barrieren, der so genannte „Fiaba Day“ im gesamten Staatsgebiet begangen. Barrierefreiheit ist bei der Errichtung von Neubauten bereits vielfach ein Muss. Dies gilt besonders für öffentliche Gebäude, die keine architektonische Barrieren vorweisen dürfen. Denn dadurch wird die größtmögliche Selbständigkeit und Sicherheit sowie das soziale Leben von Personen mit vorübergehend oder dauerhaft eingeschränkten beziehungsweise fehlenden Bewegungs- oder Sinnesfähigkeiten gefördert.
Die Südtiroler Gemeinden sind verpflichtet, anhand von Adaptierungsplänen zu überprüfen, welche architektonischen Hindernisse vorhanden und wie diese zu beseitigen sind. Dafür gibt es für jene Gemeinden, die noch keinen Adaptierungsplan vorliegen haben, eine finanzielle Unterstützung.
Die drei noch säumigen Gemeinden müssen nun innerhalb Juni 2024 die Planung dafür abschließen, womit dann alle 116 Südtiroler Gemeinden über einen gültigen Adaptierungsplan verfügen. Das Amt für Menschen mit Behinderungen hat in Zusammenarbeit mit der Landesabteilung Soziales bereits die ersten Gemeinden kontaktiert, um den Stand der durchzuführenden Arbeiten zu ermitteln.
Land unterstützt beim Abbau von Barrieren
Das Land unterstützt zudem den Abbau von architektonischen Barrieren in Privatgebäuden und Kondominien. Schenkungsbeiträge gibt es dabei für die Beseitigung von bestehenden Hindernissen im Außenbereich (z. B. Errichtung von Rampen oder Hebebühnen und Liftanlagen), für Anpassungen der Wohnung im Innenbereich (z. B. Badezimmer, Aufenthalts- und Schlafräume, Automatisierung von Türen, Jalousien oder Fenstern) und für den Kauf einer barrierefreien Wohnung.
Im Jahr 2022 wurden dafür insgesamt 1,12 Millionen Euro an 147 Antragstellende vergeben, rund zwei Drittel gingen an Privathaushalte, ein Drittel wurde für Anpassungsarbeiten in Kondominien ausbezahlt. Auch für das Jahr 2023 stehen ähnliche Geldbeträge zur Verfügung.
Informationen dazu gibt es online oder im Amt für Wohnbauförderung (Terminvereinbarungen sind nötig und können auf den Landeswebsiten im Bereich Bauen und Wohnen vorgenommen werden).
Zudem berät das Amt für Menschen mit Behinderungen Projektantinnen und Projektanten, Vertretungen der öffentlichen Verwaltungen oder auch Privatpersonen zum Thema. Im Jahr 2022 haben insgesamt rund 400 Beratungen stattgefunden. Außerdem wurden 80 Gutachten abgegeben sowie drei Fortbildungskurse für Mitarbeitende der Servicestellen für Bauangelegenheiten der Gemeinden sowie für Mitarbeitende des Amtes für Pflegeeinstufung organisiert. Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es ebenfalls online auf den Landeswebseiten.
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