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Die fehlende Zustellung

Foto: Sabes/ 123Rf.com

Ein Mann aus dem Burggrafenamt entgeht wegen eines Formfehlers einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Verletzung einer gegen ihn verhängten Corona-Isolation.

von Thomas Vikoler

Es war im Jahre 2021 während eines Lockdowns. Ein Mann aus dem Burggrafenamt spazierte durch die Straßen seines Heimatdorfs, als er von einer Streife der Carabinieri angehalten wurde.

Eine Überprüfung seiner Personaldaten ergab: Der Mann hätte sich eigentlich in häuslicher Isolation aufhalten müssen, weil er positiv auf das Coronavirus getestet worden war. Ein potentieller Verbreiter des gefährlichen Erregers.

Was folgte, war ein Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Bozen, die schließlich einen Strafbefehl gegen den Südtiroler erließ: Wegen der Verletzung des Königlichen Dekrets Nr. 260 aus dem Jahre 1934 (Gefährdung der öffentlichen Gesundheit durch Verbreitung einer Infektionskrankheit) sollte er eine Geldstrafe von 4.050 Euro bezahlen.

Der Adressat des Strafbefehls wandte sich an die beiden Strafverteidiger Ernest Cuccarollo und Nicola Nettis und legte Beschwerde gegen den Strafbefehl ein. Es kam zu einer Hauptverhandlung vor Einzel-Strafrichterin Julia Dorfmann.

Vor einigen Wochen sprach Dorfmann den Mann aus dem Burggrafenamt vom Vorwurf der Verletzung von Artikel 260 frei – weil keine strafbare Handlung vorliegt.

Allerdings handelt es sich nicht um einen Freispruch, weil der Angeklagte die Isolationspflicht nicht verletzt habe. Letztere stand formal buchstäblich auf rechtlich schwachen Beinen, denn der Sanitätsbetrieb hatte dem Mann das positive Testergebnis und die Aufforderung, sich in häusliche Isolation zu begeben – so wie üblich – per SMS mitgeteilt.

Laut einem Urteil des Strafgerichts von Mailand aus dem Jahre genügt eine SMS nicht, um eine strafbare Handlung zu begründen. Hierzu braucht es eine formelle Mitteilung zur Isolationspflicht, die entweder per PEC-Mail oder Einschreiben an die Betroffenen zuzustellen gewesen wäre.

Was, wie erwähnt, im konkreten Fall nicht geschehen ist.

Auf der Grundlage der inzwischen konsolidierten Rechtssprechung zu derartigen Fällen hat Richterin Dorfmann den Burggräfler deshalb freigesprochen, wie aus der nun vorliegenden Urteilsbegründung hervorgeht.

Alle anderen Südtiroler, gegen die am Landesgericht Bozen ein Strafverfahren oder ein Prozess mit ähnlicher Rechtslage laufen, können ebenfalls mit einem Freispruch rechnen.

Wie es aussieht, hat der Sanitätsbetrieb während des Corona-Notstandes die formalen Voraussetzungen für die Mitteilung einer Isolationspflicht nicht bedacht. Weil da tatsächlich ein anderes Problem im Vordergrund stand. Die Ausbreitung des Corona-Virus zu bremsen bzw. zu unterbinden.

Immerhin das ist gelungen.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (13)

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  • unglaublich

    Natürlich sollte man sich an Regeln, Verordnungen, Gesetze halten. Wenn man aber seit Mitte 2021 weiß, dass die „Impfung“ weder Selbst-noch Fremdschutz ermöglicht(e), dann muss man doch endlich mit der gesellschaftlichen und juridischen Aufarbeitung dieser Pandemie beginnen. Nach jedem Waldfest fragt man sich, was gut ging und was weniger, um es das nächste Mal besser zu machen.

    • heracleummantegazziani

      Aufarbeitung wäre sicher gut. Nicht alle Regeln haben sich im NACHHINEIN als bedeutend oder zielführend erwiesen. Aber das konnte man VORHER nicht wissen.
      Die Aufarbeitung kann aber mit Sicherheit nicht auf der Basis Ihres Ansatzes „Wenn man aber seit Mitte 2021 weiß, dass die „Impfung“ weder Selbst-noch Fremdschutz ermöglicht(e)“ erfolgen, denn der ist grundlegend falsch.

      Hier beispielsweise wird Ihr Ansatz widerlegt (und das ist nur einer von zahlreichen Berichten):
      https://www.cochrane.de/news/wirksamkeit-und-sicherheit-von-covid-19-impfstoffen

      Zum Fremdschutz, der laut Ihnen nicht gegeben sei:
      Carsten Watzl, Leiter des Forschungsbereich Immunologie an der TU Dortmund und Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Immunologie (DGfI): „Die Zulassungsstudien haben gezeigt, dass die Wahrscheinlichkeit, sich mit dem Coronavirus zu infizieren, durch die Impfung deutlich geringer waren. Und wenn ich mich nicht infiziere, kann ich das Virus auch nicht weitergeben.“

      Fazit: Man soll über die Maßnahmen während der Pandemie sprechen, wenn es darum geht in Erfahrung zu bringen, was man besser machen kann (das schreiben Sie ja auch), aber NUR aufgrund wissenschaftlicher Daten, nicht aufgrund von Meinungen.

      • unglaublich

        Und Sie und andere wissen, was „die Wissenschaft“ sagt, oder? Viele seeehr gute Wissenschaftler, die zu den besten der Welt gehören, vertreten die wissenschaftlich fundierte Haltung (mit Evidenz) , dass eben der SELBST-und Fremdschutz bei dieser Gentherapie nicht gegeben ist.
        Wäre ganz fein, wenn die Mainstreamschwurbler manchmal auch andere Quellen hören/lesen. Oder einfach Hauverstand einschalten, im Sommer 21 haben sich bei 2 und 3g Partys massenweise Geimpfte angesteckt. Übrigens wurde ich selbst ein Corona Fall, infiziert von einem 2fach Geimpften.

        • heracleummantegazziani

          „Die WIssenschaft“ gibt es nicht, aber es gibt wissenschaftliche Studien, d.h. Studien, die auf wissenschaftlicher Methodik beruhen.
          Sie begehen immer den gleichen Fehler. Auch wenn Sie es nicht wahrhaben wollen: Die Impfungen helfen sowohl gegen die Ansteckung als auch gegen die Übertragung. Manche mehr manche weniger, aber nicht überhaupt nicht, wie wenn man nicht geimpft ist.
          Es ist auch keine „Gentherapie“, weil die mRNA nicht in die DNA eingreift. Abgesehen davon sind gar nicht alle Impfstoffe mRNA basiert. Also stimmt die Behauptung sowieso nicht.
          Es wäre gut, wenn die Schwurbler sich auf verlässliche Quellen berufen würden und nicht auf Youtube-Videos oder Behauptungen von Fragolina87 auf Telegram oder TikTok.
          Das Problem der Impfgegner ist, dass sie nicht nach Informationen suchen, sondern nach Bestätigung. Confirmation Bias nennt man das. Genau diesem Phänomen sind Sie auch zum Opfer gefallen.
          Und noch etwas zum Abschluss: Persönliche Erfahrungswerte haben statistisch keinen Wert.

  • vinsch

    Die Verantwortlichen wollen keine Aufarbeitung, am liebsten möchten sie uns wieder den Mund verbieten nach dem Motto: „Jetzt hört endlich auf, es ist ja vorbei…. Klar wurden einige Fehler gemacht, aber alles halb so schlimm…“ Im Herbst sind die Wahlen, da ist es einfach unangebracht sich zurück zu erinnern. Kompatscher hat damals im Vergleich zu seinen anderen Kollegen Italiens sogar externe Kontrolleure eingestellt, gleich 22 Stück davon und das mit öffentlichen Geldern, die durften uns dann kontrollieren. Ob das überhaupt gesetzlich in Ordnung war, keine Ahnung? Aber die durften ja alles. Ja, und jetzt wird unser „andreas“ , Kompatschers Verteidiger wieder losdonnern ….

    • andreas

      Aufarbeiten sollte man vielleicht, warum die Hotelerie, als du, soviel Beiträge erhalten habt, obwohl eure Fixkosten niedrig waren, da ihr Saisonverträge abschließt und ihr teilweise die Mitarbeiter, welche euch jetzt fehlen, habt hängenlassen.

  • sougeatsnet

    Hier geht es nicht um die Aufarbeitung der Coronamaßnahmen, sondern um die bürokratische Ineffizienz vom Staat. PEC-Mail gibt es nur bei uns und zudem kostenpflichtig, Einschreibebrief eine Maßnahme von vorgestern. Sankt Bürokratius lässt grüßen. Formale Aspekte dürfen nicht wichtiger sein als die Sache an sich. Warum benötigen andere Staaten keine PEC-Mail? Unsere Jurisdiktion treibt da sonderbare Blüten, nicht nur in diesem Fall.

    • andreas

      Wie genau würdest du dann etwas mitteilen, was rechtlich haltbar sein muss, wenn du PEC und Einschreiben ablehnst?

      Du bist wie die Opposition, alles kritisieren, doch kein Vorschlag, wie man es besser machen könnte.

      • sougeatsnet

        @andreas „rechtlich haltbar“ ? Wie macht man dies in D, A oder Ch, sicherlich nicht PEC ? SMS, Mail, Link auf Datenbank mit Zugriffsbestätigung als Bestätigung, Telefonanruf mit Aufnahme, usw.. Bei uns werden sehr viele Gerichtsverfahren wegen Formfehler keinem Urteil zugeführt. Dieser Unfug sollte dringendst behoben werden. Wieso benötigen wir PagoPA. Italien möchte mit seinen PEC-Mail oder PagoPA eine Vorreiterrolle inder EU einnehmen, scheitert aber an der Akzeptanz der anderen Staaten. Dann gibt es immer wieder Schlitzohren, welche bei der Umsetzung dieser staatlichen Maßnahmen gut verdienen. Letztlich bezahlen wir einfachen Bürger all diese Dinge.

        • andreas

          SMS bekam er, wurde nicht anerkannt.
          Mail wäre dasselbe Problem.
          Telefonat aufnehmen ist recht zeitaufwängig.
          Link auf Datenbank ist abwegig, da nicht alle einen Computer haben.

          Deine Alternativen sind nicht wirklich überzeugend.

  • brutus

    Es geht um einen Formfehler, nicht um Corona!
    …natürlich springen die Coronaskeptiker sofort auf den Zug auf!

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