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Der gekündigte Gewerkschafter

Der SGK/UIL-Gewerkschafter Francesco Mangioì kämpft vor dem Arbeitsgericht gegen seine Entlassung bei der Firma Röchling wegen Erreichens eines Alters von 67 Jahren. „Ich will weiterarbeiten“, fordert er.

von Thomas Vikoler

Am Bozner Gerichtsplatz gab es am Montag einen auffallend großen Aufmarsch mit vielen blauen Fahnen von Aktivisten der Gewerkschaft SGK/UIL. Sie kamen alle wegen ihm, Francesco Mangioì, langjähriger Betriebsrat beim Autoteilhersteller Röchling in Leifers.

Mangioì vollendete am 6. Oktober vergangenen Jahres sein 67. Lebensjahr. Elf Tage später, am 17. Oktober, erhielt er den Kündigungsbrief seines Arbeitgebers.

Röchling begründete den Schritt mit dem Erreichen der Alterspension des Arbeitnehmers.

Gegen die Kündigung zog Francesco Mangioì vor Gericht, gestern fand die erste Verhandlung vor dem Arbeitsrichter statt. Der SGK/UIL-Gewerkschafter, der zum Zeitpunkt seiner Kündigung Gewerkschaftsdelegierter im Röchling-Betriebsrat war, fordert seine Wiedereinstellung.

Sein Trentiner Anwalt Stefano Tommasei argumentiert, dass Mangioì laut einem Gesetz aus dem Jahre 2016, sofern er es will, bis zum Erreichen des 71. Lebensjahres bei Röchling weiterarbeiten könne. Dies ist tatsächlich im Gesetz für jene Arbeitnehmer vorgesehen, die bei Erreichen der Alterspension nicht genügend Versicherungsjahre beieinander haben, um die Alterspension anzutreten. Allein bei Erreichen der notwendigen Pensionsjahre mit 67 ist ein Dienstaustritt verpflichtend.

„Ich will weiterarbeiten, ich beziehe bisher keine Rente“, betonte Francesco Mangioì am Rande der gestrigen Verhandlung. Eigentlicher Grund für seine Entlassung sei nicht jener, den Röchling in den Kündigungsbrief schrieb, sondern seine Tätigkeit als Gewerkschafter: „Ich bin dem Unternehmen im Weg, weil ich mich bei meiner gewerkschaftlichen Tätigkeit stets für die Arbeitssicherheit im Betrieb eingesetzt habe. Deshalb wurde ich entlassen“.

Bereits im Jahre 2012 habe es einen Versuch des von Deutschland aus gelenkten Leiferer Autozulieferers gegeben, ihn aus der Firma zu entfernen. „Das ist misslungen und wird auch diesmal misslingen“, gibt sich Mangioì kämpferisch.

Einen Versuch seines Anwalts, nach dem Kündigungsbrief mit Röchling außergerichtliche Verhandlungen aufzunehmen, blieb ohne Erfolg.

Uns so sieht man sich vor Gericht wieder. Der zuständige Arbeitsrichter vertagte die Verhandlung auf den 19. Juli.

Eine weitere Gelegenheit der SGK/UIL-Gewerkschafter für einen Solidaritätsaufmarsch am Bozner Gerichtsplatz.

 

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